Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort

Absberg – Am Sonntag, 23.04.2017, wollte gegen 09.00 Uhr ein 81-jähriger Gast eines Beherbergungsbetriebs in Absberg mit seinem Pkw aus dem Grundstück fahren, was ihm jedoch nicht möglich war, da die Einfahrt durch einen weiteren Pkw verstellt war.

Da auf Rufe niemand reagierte und sich der Zündschlüssel im Innenraum des unversperrten Pkw befand, entschloss sich der Rentner, den fremden Pkw eigenhändig umzuparken. Vermutlich aufgrund fehlender Erfahrung mit einem Schaltgetriebe verlor der Mann die Kontrolle über den VW Caddy und prallte schließlich gegen eine auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindliche Mauer.

Der Halter des VW Caddy kam kurze Zeit später wieder zu seinem nun zerstörten Fahrzeug, die Schadensregulierung wurde zwischen den Beteiligten ordnungsgemäß in die Wege geleitet, die Schadenshöhe beläuft sich hier auf etwa 2.500.- Euro. Die Kontaktaufnahme und Schadensregulierung bezüglich der beschädigten Mauer hätte angeblich mit Hilfe des Beherbergungsbetriebs in der Folgezeit stattfinden sollen.

Ein Passant wurde jedoch zwischenzeitlich auf das Schadensbild und die durch das Beseitigen des beschädigten Pkw entstandene Ölspur aufmerksam und fand den Pkw in einem Hinterhof; seine Beobachtungen meldete er gegen 11.00 Uhr der Polizei.

Gegen den Verursacher muss nun wegen des Verdachts des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Geschädigte sofort über das Schadensereignis informiert werden muss. Ist dies nicht möglich, muss die Polizei verständigt werden. Die Staatsanwaltschaft wird nun über eine etwaige Straftat entscheiden müssen.

Quelle: PI Gunzenhausen

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