Wirtschaft

LfA verbessert Förderung für den Mittelstand

Ansbach – Über den „Universalkredit Innovativ“ können neben Investitionen

und Betriebsmitteln ab sofort auch Betriebsübernahmen ab 25.000 Euro gefördert werden. Die vollständige Finanzierung von innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen zu äußerst zinsgünstigen Konditionen kann bis 5 Mio. Euro (bisher: 3 Mio. Euro) je Vorhaben beantragt werden; pro Unternehmen können maximal 10 Mio. Euro finanziert werden. Der Universalkredit Innovativ bietet dabei Laufzeiten von bis zu 10 Jahren. Wie bisher wird durch eine Übernahme des Kreditrisikos zu 70 % kleinen und mittleren Unternehmen der Kreditzugang erleichtert.
Den Schwerpunkt der Finanzdienstleistungen der LfA Förderbank Bayern bilden langfristige, zum Teil zinsverbilligte Darlehen. Ergänzend stehen Risikoübernahmen in Form von Haftungsfreistellungen, Bürgschaften und Garantien sowie die Beteiligungsfinanzierung zur Verfügung, wobei die wichtigste Zielgruppe der bayerische Mittelstand ist. Das Förderangebot der LfA wird abgerundet durch Direktdarlehen und Zuschüsse für Kommunen.
Mittelständler können die zinsgünstigen Förderkredite der LfA für verschiedene Vorhaben einsetzen: für Gründungen ebenso wie für Wachstumsvorhaben, Innovationen, Umweltschutzprojekte oder auch zur Steigerung der Energieeffizienz im Unternehmen. Das Förderangebot steht Existenzgründern, klassischen Familienbetrieben, innovativen Hightech-Startups oder etablierten Mittelständlern gleichermaßen zur Verfügung. Die geförderten Unternehmen kommen branchenübergreifend aus dem Handwerk, der Industrie, den Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie den Freien Berufen.

Die Förderkredite werden grundsätzlich bei den Hausbanken der Unternehmen beantragt. Nach der Antragsprüfung bringt das Unternehmen zusammen mit der Hausbank den Antrag mit allen erforderlichen Angaben und Unterlagen auf den Weg. Wichtig ist es, mit der Förderbank zu besprechen, welches der zahlreichen Förderangebote das passende ist. Damit wird der anschließende Gang zur Hausbank optimal vorbereitet. Diesen Schritt unterstützt die LfA mit ihrem persönlichen Beratungsangebot auch im Jahr 2016 wieder in Weißenburg.

Der nächste Beratungstermin im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen findet statt am:
Donnerstag, 21. Januar 2016 von 09:00 bis 16:00 Uhr
im Landratsamt Weißenburg–Gunzenhausen, Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg, Besprechungsraum A 1.24 (1. Stock)
Telefonische Anmeldung unbedingt erforderlich unter Tel.-Nr. 09141/902-244
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.lfa.de.

Quelle: Zukunftsinitiative altmuehlfranken – Felix Oeder

 

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