36 Verbänden und Organisationen sind öffentliche Lotterien und Ausspielungen erlaubt

Ansbach – Grundsätzlich bedürfen öffentliche Lotterien (Verlosung von Geldgewinnen) und Ausspielungen (Verlosungen von Warengewinnen) einer behördlichen Erlaubnis.


Seit November 2017 können 36 Verbände und Organisationen im Regierungsbezirk Mittelfranken Lotterien und Ausspielungen bis zu einem Spielkapital von 40.000 € durchführen, ohne dass sie jeweils eine Einzelerlaubnis beantragen müssen. Voraussetzung ist, dass sie von der Körperschaftssteuer befreit sind und die Lotterie oder Ausspielung sich nicht über den Regierungsbezirk hinaus erstreckt.

Bei einem Spielkapital über 650 € ist die Lotterie oder Ausspielung eine Woche vorher bei der Gemeinde des Veranstaltungsorts anzuzeigen, bei einem Spielkapital über 5.000 € ist eine Anzeige bei der Regierung von Mittelfranken erforderlich.

Aufgrund der allgemeinen Erlaubnis vom 04. Oktober 2017 dürfen beispielhaft folgende Verbände
und Organisationen im Regierungsbezirk Mittelfranken öffentliche Lotterien und Ausspielungen veranstalten:
– Arbeiterwohlfahrt Landesverband Bayern e. V.
– Deutscher Caritasverband, Landesverband Bayern e. V. mit Untergliederungen, z. B. Malteser
Hilfsdienst e. V.
– Diakonisches Werk Bayern der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern – Landesverband
der Inneren Mission e. V. mit Untergliederungen, z. B. Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
– Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e. V.
– Bayerisches Rotes Kreuz
– Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Bayern e. V
– Sozialverband VdK Bayern e. V.
– Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Bayern e. V.
– Anerkannte Religionsgemeinschaften sowie deren Organisationen und Einrichtungen
– Katholische Arbeitnehmerbewegung Deutschlands e. V.
– Förder- und Unterstützungsvereine von Kindertageseinrichtungen i. S. v. Art. 2 Abs. 1 Bayerisches
Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)
– Elternbeiräte von Kindertageseinrichtungen nach Art. 14 BayKiBiG
– Elternbeiräte von Schulen nach Art. 64 BayEUG
– Rotary Clubs und deren Hilfswerke
– Lions Clubs und deren Hilfswerke
– Sportvereine, die dem Bayerischen Landes-Sportverband e. V. angehören
– Wandervereine, die dem Deutschen Volkssportverband e. V. angehören
– Schießsportliche Vereine, die einem nach § 15 des Waffengesetzes anerkannten Schießsport-          verband angehören
– Feuerwehrvereine
– Gesangsvereine, die über ihre Verbände dem Deutschen Chorverband e. V. angehören
– Musikvereine, die über ihre Verbände dem Bayerischen Blasmusikverband e. V. angehören
– Trachtenvereine, die über ihre Verbände dem Bay. Trachtenverband e. V. angehören
– Tierschutzvereine, die dem Deutschen Tierschutzbund – LV Bayern e. V. angehören
– Bund Naturschutz in Bayern e. V.
– Gartenbauvereine, die dem Bay. LV für Gartenbau und Landespflege e. V. angehören
– Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V.

Die vollständige Liste der Verbände und Organisationen kann in unserem Internetauftritt www.regierung.mittelfranken.bayern.de unter der Rubrik „Sicherheit, Kommunales, Soziales“ – „Öffentliche Lotterien und Ausspielungen“ abgerufen werden. Dort sind auch die Formblätter für die Anzeige und die Abrechnung zu finden.

Quelle: Regierung von Mittelfranken – Pressestelle

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