Nur ganz vereinzelt Beanstandungen wegen Verstößen gegen die erlassenen Aufenthaltsbeschränkungen in Treuchtlingen

Treuchtlingen – Nur ganz vereinzelt mussten die Beamtinnen und Beamten der PI Treuchtlingen am vergangenen Wochenende Bürgerinnen und Bürger auf die am Freitag erlassenen Aufenthaltsbeschränkungen, die ab Samstag, 21.03.2020, 00.00 Uhr, bayernweit gelten, hinweisen und beanstanden, da sie sich nicht regelkonform verhielten. Dies geschah aber nur mündlich, ohne Anzeigenerstattungen, da die Verstöße nicht schwerwiegend waren und die Betroffenen teilweise die neuen einschränkenden Maßnahmen noch nicht kannten.

Es waren Fälle darunter, wo Männer einen im Krankenstand befindlichen Kumpel besuchten oder Nachbarn bei Arbeiten unterstützt wurden. Auch die einzelnen Fahrzeugkontrollen erbrachten keine Beanstandungen. Die angesprochenen Frauen und Männer waren im Hinblick auf die Kontrollen einsichtig und verständnisvoll.

Von den Kolleginnen und Kollegen mussten allerdings am Wochenende telefonisch sehr viele Fragen verunsicherter Bürgerinnen und Bürger beantwortet werden, die nicht wussten, wie sie sich in speziellen Einzelfällen richtig verhalten sollten. Bei dieser Gelegenheit soll noch einmal auf das beim Landratsamt eingerichtete Bürgertelefon hingewiesen werden, wo unter der Rufnummer 09142/902-500 alle Informationen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angefragt werden können.

Jetzt möchten wir noch einen Hinweis zu Anrufen geben, wo am Wochenende Familien von an-geblichen Mitarbeitern kommunaler Verbände, beziehungsweise von Gesundheitsämtern telefonisch kontaktiert wurden, die persönliche Daten erlangen wollten. Seien Sie bei telefonischen Anfragen sehr vorsichtig und zurückhaltend mit der Herausgabe von Daten, weil es auch jetzt schon wieder abzusehen ist, dass Straftäter die augenblicklich schwierige Situation und die Unsicherheit der Menschen ausnutzen, um Betrügereien zu begehen.

Quelle: PI Treuchtlingen

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