Bundestag macht mit Grundgesetzänderungen Weg frei für Zuschüsse an Kommunen

Berlin – Nun ist der Weg frei – mit zwei Grundgesetzänderungen hat der Deutsche Bundestag am Donnerstagabend die verfassungsrechtliche Grundlage zu einer umfangreichen finanziellen Entlastung der Kommunen und neuen Länder beschlossen.

Eine gute Nachricht sei die Verabschiedung des kommunalen Solidarpakts auch für die Kommunen in den Landkreisen Ansbach und Weißenburg-Gunzenhausen, betont der Bundestagsabgeordnete Artur Auernhammer (CSU). Erst kürzlich hatte das Bayerische Landesamt für Statistik gemeldet, dass die Gewerbesteuereinnahmen der heimischen Kommunen im ersten Halbjahr 2020 bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie massiv eingebrochen waren – rund 780 Millionen Euro beziehungsweise 15,7 Prozent weniger Gewerbesteuer für Gemeinden in Bayern waren es im ersten Halbjahr 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

„Die Corona-Pandemie hat riesige Löcher in die Kassen der Kommunen gerissen, die diese nicht aus eigener Kraft kompensieren können. Mit den aktuellen Beschlüssen helfen wir den Kommunen außerordentlich bei ihrem Weg aus der Corona-Krise.

Mindestens ein Viertel der Gewerbesteuereinnahmen brechen den Kommunen in diesem Jahr weg. Mit diesen Einnahmen müssen Kommunen aber vieles finanzieren, was das Leben für uns alle lebenswert macht: Kultur, Schwimmbäder, Sporteinrichtungen, Bibliotheken, Kitas und vieles mehr. Wenn der Bund hier nicht finanziell einspringen würde, dann müsste vor Ort schon bald massiv der Rotstift angesetzt werden. Städte und Gemeinden müssen finanziell handlungsfähig bleiben, um nötige Investitionen in die Zukunft leisten und gute Lebensbedingungen vor Ort ermöglichen zu können“, macht Auernhammer deutlich.

Bereits Anfang Juni hatte sich die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro verständigt, das auch zahlreiche Maßnahmen zur Entlastung der Städte und Gemeinden enthielt: Zum einen erstatten Bund und Länder den Kommunen einmalig je zur Hälfte die für das Jahr 2020 zu erwartenden Gewerbesteuerausfälle von rund 12 Milliarden Euro. Der Bund gleicht die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen zur Hälfte aus. Außerdem beteiligt sich der Bund ab sofort deutlich stärker an den Sozialausgaben für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende – künftig dauerhaft mit bis zu 75 Prozent statt wie bislang bis zu 50 Prozent. Allein das spült jedes Jahr bundesweit zusätzlich 3,4 Milliarden Euro in die Kassen der Städte und Gemeinden.

Bislang waren direkten Zuwendungen vom Bund an die Kommunen enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt, so dass die beiden Grundgesetzänderungen erforderlich waren. Die grundsätzliche Verantwortung der Länder für die eine angemessene Finanzausstattung ihrer Kommunen bleibt von den nun beschlossenen Hilfen aber unberührt.

Quelle und Bild: Artur Auernhammer MdB (CSU)

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