Anzeige wegen Hausfriedensbruch

Treuchtlingen – Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch handelte sich ein 43-jähriger Treuchtlinger am Freitag, 06.10.2017, ein, da er trotz bestehenden Hausverbotes einen Kiosk betrat.

Der Hintergrund seines widerrechtlichen Handelns ist offensichtlich ein Beziehungsstreit, weshalb er mit seiner früheren Lebensgefährtin sprechen wollte. Dem Mann wurde erklärt, dass der Kiosk wegen des bestehenden Hausverbotes die schlechteste Örtlichkeit für ein klärendes Gespräch ist.

Quelle: PI Treuchtlingen

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