Treuchtlingen – Bei einer Verkehrskontrolle in der Hauptstraße konnte ein Ausländer lediglich einen nationalen Führerschein vorzeigen.
Da nationale ausländische Fahrerlaubnisse nur für einen Zeitraum von 6 Monaten zum Fahren in Deutschland berechtigen, er aber schon länger in Deutschland wohnhaft ist, war er ohne gültigen Führerschein unterwegs.
Der 35-jährige Wahltreuchtlinger muss sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Quelle: PI Treuchtlingen