Ausländischer Führerschein war ungültig

Treuchtlingen – Bei einer Verkehrskontrolle in der Hauptstraße konnte ein Ausländer lediglich einen nationalen Führerschein vorzeigen.

Da nationale ausländische Fahrerlaubnisse nur für einen Zeitraum von 6 Monaten zum Fahren in Deutschland berechtigen, er aber schon länger in Deutschland wohnhaft ist, war er ohne gültigen Führerschein unterwegs.

Der 35-jährige Wahltreuchtlinger muss sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.

Quelle: PI Treuchtlingen

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