Betriebserlaubnisse an zwei Fahrzeugen durch Anbauten erloschen

Gunzenhausen – Die Beamten der Polizeiinspektion Gunzenhausen stellten am vergangenen Wochenende gleich bei zwei Fahrzeugen umbauten fest, die ein Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge hatte.

In der Nacht zum Sonntag wurde am Auto eines 26-Jährigen starke Blendwirkung der Scheinwerfer festgestellt. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten der Polizei Gunzenhausen fest, dass er in seinem Pkw ein Xenon-Licht-Kit eingebaut hatte, ohne eine Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage zu haben. Durch diesen Einbau erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Der Fahrer erhält nun ein Bußgeld und Punkte in der Verkehrssünderkartei.

Muhr am See – Ein 18-jähriger Autofahrer hatte an seinem Fahrzeug dauerhaft leuchtende Fahrtrichtungsanzeiger eingebaut. Dieses sogenannte US-Standlicht ist nicht erlaubt und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des betreffenden Fahrzeugs. Der junge Autofahrer erhält nun ein Bußgeld.

Quelle: PI Gunzenhausen

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert