Brandschutzmängel am Altgebäude der Senefelder-Schule in Treuchtlingen

Treuchtlingen – Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat am gestrigen Dienstag die Nutzung des Altgebäudes der Senefelder-Schule in Treuchtlingen für den Schulbetrieb untersagt. Anlass dafür war eine Begehung der Bauaufsichtsbehörde und der Kreisbrandinspektion, die erhebliche Mängel am Brandschutz im Altgebäude zeigte. Landrat Manuel Westphal hat umgehend eine Krisensitzung mit allen betroffenen Stellen einberufen.

Dem Bauamt des Landratsamtes wurden von Seiten der Geschäftsführung des Zweckverbands Senefelder-Schule, der Sachaufwandsträger für die Gesamtschule in Treuchtlingen ist, Unterlagen übergeben, die Mängel am bestehenden Brandschutz vermuten ließen. Da Landrat Manuel Westphal auch als Zweckverbandsvorsitzender bis zu diesem Zeitpunkt keine Informationen diesbezüglich hatte, ließ er durch die Bauaufsichtsbehörde alte Genehmigungsunterlagen zu dem Objekt aus dem Staatsarchiv anfordern und nach Erhalt und Prüfung derer eine anlassbezogene Vor-Ort-Kontrolle gemeinsam mit einem Vertreter der Kreisbrandinspektion durchführen.

Alle bisher vorliegenden Unterlagen beziehen sich zum einen auf den Genehmigungsbescheid aus den 1970er Jahren, also der Bauzeit des Altgebäudes, oder auf die Zeit vor 2015, also dem Baubeginn des Neubaus der Senefelder-Schule.

Die jüngeren Unterlagen dokumentieren einen Versuch auf den Brandschutzanstrich des Stahltragwerks des Gebäudes. Deswegen wurden bei der Vor-Ort-Begehung insbesondere auch die Stahlträger begutachtet.

Brandschutz im Allgemeinen und Ergebnis der Vor-Ort-Kontrolle

Der Brandschutz fußt auf vier Säulen: Zum einen die drei Säulen des vorbeugenden Brandschutzes. Diese umfassen den baulichen Brandschutz, welcher durch den Bau des Gebäudes und dessen Abschluss besteht. Nach einer erteilten Genehmigung sind regelmäßige Überprüfungen des baulichen Brandschutzes nicht vorgesehen. Man spricht bei Einhaltung aller Auflagen im Bescheid vom Bestandsschutz. Der bauliche Brandschutz wurde vom Bauamt des Landratsamtes anhand der alten Genehmigungsunterlagen nun anlassbezogen geprüft. Durch die gestrige Vor-Ort-Kontrolle wurde festgestellt, dass die vorgefundene Situation nicht den Vorgaben des Genehmigungsbescheids entspricht.

Auch die Anlagentechnik, wie Brandmeldeanlagen oder der organisatorische Brandschutz, also z.B. die Bestellung von Brandschutzbeauftragten bzw. das Erstellen von Evakuierungsplänen, zählen zu den weiteren Säulen des vorbeugenden Brandschutzes und werden durch die zuständigen Stellen und Behörden geprüft. Die vierte Säule ist der abwehrende Brandschutz, der sich auf die unmittelbare Brandbekämpfung durch die Feuerwehr bezieht.

Bei der umfassenden Kontrolle zeigten sich erhebliche Mängel im Bereich des baulichen Brandschutzes, beispielweise an der Brandschutzbeschichtung des bereits beschriebenen Stahlwerks des Gebäudes oder bei den Rauchabschnitten. Aufgrund der vorliegenden Mängel des baulichen Brandschutzes ergeben sich auch erhebliche Einschränkungen für den abwehrenden Brandschutz, was von der Kreisbrandinspektion auch bestätigt wurde. Die anderen Säulen des vorbeugenden Brandschutzes wurden während der Begehung nicht bemängelt.

Nachdem Landrat Manuel Westphal über diese Situation gleich nach der Begehung informiert wurde, hat er für den Nachmittag des gleichen Tages eine Krisensitzung unter Beteiligung der Schulleitung, der Verbandsräte des Zweckverbandes Senefelder-Schule, Vertretern der Kreisbrandinspektion, der Ministerialbeauftragten der verschiedenen Schulzweige, des Schulamts sowie der Landkreisverwaltung einberufen. Während dieser Sitzung wurde die Situation von Seiten des Bauamts sowie der Kreisbrandinspektion vorgestellt. Aufgrund der fachlichen Beurteilung der Brandschutzmängel sowohl seitens der Bauaufsichtsbehörde als auch der Kreisbrandinspektion war man sich einig, dass es derzeit keine Alternativen zur Schließung des Altgebäudes gibt.

Keine Nutzung des Altgebäudes möglich

Aufgrund der festgestellten brandschutztechnischen Mängel findet in der Senefelder-Schule in Treuchtlingen in der Zeit vom 18.10. vorerst bis einschließlich 20.10.2023 kein Präsenzunterricht statt. Eine Notbetreuung der Schülerinnen und Schüler im Neubautrakt der Schule ist während der genannten Ausfallzeit sichergestellt.

Das Ziel der Schule ist, den Unterrichtsausfall so gering wie möglich zu halten.

Bereits am Freitag, 20.10.2023 wird qualifizierter Distanzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler nach Stundenplan durchgeführt.

Ab Montag, 23.10.2023, werden alle Klassen der Mittelschule, die 5. Klassen der Realschule und des Gymnasiums sowie die Oberstufe des Gymnasiums im Neubau in Präsenz unterrichtet. Für die weiteren Klassen findet bis zu den Herbstferien Distanzunterricht nach Stundenplan statt.

Die Schule versucht durch die Gewinnung weiterer räumlicher Kapazitäten das Angebot an Präsenzunterricht deutlich ausweiten zu können.

Die Schule bereitet gemeinsam mit dem Landratsamt die weitere Beschulungsmöglichkeit der rund 1.200 Schülerinnen und Schüler vor.

Dazu gehört die Möglichkeit der Nutzung weiterer Gebäude in Treuchtlingen oder umliegender Gemeinden. Auch Containerlösungen werden gerade geprüft.

Weitere aktuelle Informationen erhalten die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern über das Schulinformationssystem.

Landrat Manuel Westphal und Schulleiter Stefan Reutner stellten in einer gemeinsamen Pressekonferenz fest, dass gemeinsam mit Hochdruck an Lösungen gearbeitet wird, um den Unterrichtsbetrieb zeitnah wieder fortsetzen zu können. Die Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und weitere Mitarbeitende bitten beide um Verständnis: „Für uns steht die Sicherheit aller Beteiligter absolut im Vordergrund, weshalb die Entscheidung der Nutzungsuntersagung so getroffen wurde.“

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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