Der Landkreis sucht Jugendschöffen

Weißenburg – Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sucht für die Amtszeit von 2024 bis 2028 Personen, die Interesse haben, Jugendschöffe zu werden. Die Jugendschöffen nehmen an Verhandlungen des Jugendschöffengerichtes am Amtsgericht Weißenburg und am Landgericht Ansbach teil.

Die Aufgabe eines Jugendschöffen besteht darin, in Strafverfahren mit Jugendlichen und jungen Volljährigen die Richter zu unterstützen. Bei dem Amt des Jugendschöffen handelt es sich um ein verantwortungsvolles Ehrenamt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Sind beide Schöffen gegen die Verurteilung bzw. das Strafmaß, kann niemand verurteilt werden.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen, wie in der Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Wer sich für das Ehrenamt eines Jugendschöffen interessiert, kann sich bis zum 17. März 2023 mit dem entsprechenden Bewerbungsformular beim Amt für Jugend und Familie am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen bewerben. Das Formular und weitere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/jugendschoeffenwahl/ oder unter www.schoeffenwahl2023.de zu finden. Außerdem kann das Formular im Landratsamt (Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.) auch abgeholt werden.

Die eingehenden Bewerbungen werden dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt, der in seiner Sitzung am 17. April 2023 eine Vorschlagsliste für das Gericht beschließt. Der Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht wählt dann in der zweiten Jahreshälfte die Haupt- und Ersatzschöffen.

Bei Fragen steht der Leiter des Amtes für Jugend und Familie Stefan Lahner (09141 902-444 oder stefan.lahner@landkreis-wug.de) zur Verfügung.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

Übrigens werden auch Personen gesucht, die sich für das Schöffenamt bei Strafverfahren gegen Erwachsene interessieren. Zuständig für die Aufstellung dieser Vorschlagslisten sind die jeweiligen Städte und Gemeinden. Alle Informationen dazu gibt es unter www.schoeffenwahl2023.de.

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