Experten sprechen sich im Innenausschuss gegen d´Hondt aus

München – „Die Experten haben überzeugend darauf hingewiesen, dass es verfassungsrechtlich sinnvoll wäre, sich von einem Sitzverteilungsverfahren nach d’Hondt endgültig zu verabschieden.

Gabi Schmidt MdL (Freie Wähler) (Pressefoto)

Sie haben außerdem dargelegt, dass es bei dem gerechtesten Sitzverteilungsverfahren nicht um Politik, sondern um Mathematik gehen muss“, fasst Landtagsabgeordnete Gabi Schmidt die jüngste Expertenanhörung im Bayerischen Landtag zum kommunalen Wahlrecht zusammen. In dieser Hinsicht sei die diesbezügliche Resolution des Landkreises Neustadt/Aisch-Bad Windsheim von den Sachverständigen inhaltlich voll bestätigt worden. Sie geht zurück auf eine Initiative der UWG-Kreistagsfraktion und sollte erreichen, dass das erst im Jahr 2010 eingeführte Sitzverteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer nicht wieder durch d’Hondt ersetzt wird. Der Kreistag, der nach d’Hondt heute eine etwas andere Zusammensetzung hätte und darum von der möglichen Änderung grundsätzlich betroffen ist, hat die Resolution im Juli nach einigem Hin und Her verabschiedet.

„Ziel des Gesetzesvorschlags der CSU war von Anfang an, die kleineren politischen Wettbewerber durch die Hintertüre zu schwächen. Ich hoffe, wir können diesen Versuch mit vereinten Kräften abwehren“, zeigt sich Schmidt kämpferisch. Die Kreistags-Resolution sei dabei überaus hilfreich, zumal von anwesenden Mathematikern nochmal bekräftigt wurde, dass durch d’Hondt den großen Parteien noch mehr Sitze zugeteilt werden, als durch Stimmen verhältnismäßig gerecht wären.

Vertreter der CSU-Fraktion haben aufgrund der einhelligen Meinung der Experten vorgeschlagen, die weitere Gesetzesbehandlung wegen der „neuen Erkenntnisse“ aus der Anhörung zu überdenken. Als Kompromiss deutet sich die Einführung eines dritten Sitzzuteilungsverfahrens an. So könnten kommunale Gremien in Zukunft nach der Methode Sainte-Laguë/Schepers besetzt werden. Bei Sachverständigen gilt es als das objektivste Verfahren, weshalb es seit 2009 bei der Bundestagswahl zur Anwendung kommt. „Damit könnte man zufrieden sein“, findet Schmidt und fügt an: „Eine fraktionsübergreifende gemeinsame Entscheidung in dieser Frage würde unserer Demokratie gut zu Gesicht stehen.“

Quelle: Gabi Schmidt MdL (Freie Wähler)

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