Förderung

Freistaat fördert Bauprojekte in der Region

Ansbach – Der Bayerische Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr, Joachim Herrmann, gab die Projekte bekannt, die nach dem

Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Bayern ausgewählt wurden. Der Bund stellt mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz bundesweit 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung, wovon auf den Freistaat Bayern ein Anteil von 289,24 Mio. Euro entfällt. Für den Regierungsbezirk Mittelfranken stehen Fördermittel in einer Höhe von 24,4 Mio. Euro bereit. Mit der Durchführung des Programms wurden die Bezirksregierungen betraut, die in der Vergangenheit das Konjunkturpaket II bereits erfolgreich abgewickelt haben.

Innerhalb der am 15.02.2016 zu Ende gegangenen Bewerbungsfrist sind bei der Regierung von Mittelfranken mehr als 170 Bewerbungen für die Aufnahme in das Kommunalinvestitionsprogramm KIP eingegangen. Die beantragte Fördersumme beläuft sich auf rund 55,8 Mio. Euro und liegt damit um mehr als das Doppelte über dem Betrag, der zur Verfügung steht.

Bei der notwendigen Auswahl der Projekte wurde die Regierung von Mittelfranken von einem Beirat beraten, dem Vertreter des Bezirks Mittelfranken, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Verbände der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege angehörten, um die Mittel möglichst ausgewogen zu verteilen. Antragsberechtigt waren 133 von 205 kreisangehörigen Gemeinden sowie die kreisfreien Städte Ansbach, Erlangen, Fürth und Nürnberg, die Landkreise Ansbach, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim und Weißenburg-Gunzenhausen und der Bezirk Mittelfranken. In Mittelfranken ist es gelungen mit zwei Ausnahmen alle Antragsteller mit förderfähigen Anträgen zumindest mit einem Projekt in die Förderung aufzunehmen.

Im Mittelpunkt der Förderung nach dem Kommunalinvestitionsprogramm stehen die energetische Sanierung von kommunalen Gebäuden, wie z. B. Kindergärten, Schulen und Rathäuser sowie der Abbau von baulichen Barrieren in diesen Einrichtungen, mit dem Ziel, einer spürbaren Verbesserung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Dies gilt auch für die städtebaulichen Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum – beispielsweise im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) -, die ebenfalls Gegenstand der Förderung sind.

Auch städtebauliche Maßnahmen zur Revitalisierung innerörtlicher Leerstände können gefördert werden.

Diese Baumaßnahmen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen werden mitden folgenden Fördersummen durch den Freistaat unterstützt:

Gemeinde Bergen –  „ehemaliges Schulhaus“ Bergen (Verwaltungsgebäude) – 77.300 €
Gemeinde Dittenheim – Grundschule Dittenheim – 46.500 €
Stadt Ellingen – Kindergarten Stopfenheim – 76.300 €
Gemeinde Ettenstatt – Gemeindekanzlei Ettenstatt / Bürgerhaus – 61.600 €
Stadt Gunzenhausen – Rathaus Gunzenhausen 296.000 €
Gemeinde Haundorf – Mehrgenerationenhaus / Begegnungsstätte für Generationen und Kulturen – 232.800 €
Markt Heidenheim – Hahnenkammschule (Turnhalle) Heidenheim – 80.000 €
Landkreis Weißenburg – Gunzenhausen – Zulassungsstelle Gunzenhausen – 146.200 €
Landkreis Weißenburg – Gunzenhausen – Dienstgebäude „B“ – Friedrich-Ebert-Straße 16, Weißenburg – 293.200 €
Landkreis Weißenburg – Gunzenhausen – Dienstgebäude „G“ – Niederhofener Straße 3, Weißenburg – 685.500 €
Markt Markt Berolzheim – Grund- und Mittelschule Markt Berolzheim – Dittenheim – 45.500 €
Gemeinde Meinheim – Sporthalle Meinheim – 44.000 €
Stadt Pappenheim – Rampe am Bahnhof Pappenheim – 120.000 €
Stadt Treuchtlingen – Kindergarten und Mehrzweckhalle Auernheim – 89.600 €
Stadt Treuchtlingen – Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Treuchtlingen – 86.200 €

Quelle: Regierung von Mittelfranken

 

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert