Freie Wähler fordern eine vereinfachte Sprache bei den Beipackzetteln von Arzneimittel

München – Der Ausschuss für Gesundheit und Pflege im bayerischen Landtag stimmte einen Antrag des Landtagsabgeordneten Dr. Peter Bauer (Freie Wähler) und seiner Landtagsfraktion auf eine vereinfachte Sprache bei den Beipackzetteln von Arzneimitteln einstimmig zu.

Dr. Peter Bauer MdL (Freie Wähler)

Die Freien Wähler beantragten folgendes: „Die Staatsregierung wird gebeten, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass bei allen Fertigarzneimitteln zusätzlich zum Beipackzettel eine Informationsschrift in „Leichter Sprache“ verbindlich vorgeschrieben wird, so dass gewährleistet ist, dass die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention eingehalten werden.“

Packungsbeilagen müssen gemäß § 11 des Arzneimittelgesetzes für die Anwenderin bzw. für den Anwender notwendige Angaben in allgemein verständlicher Sprache und gut lesbarer Schrift enthalten begründeten die Freien Wähler ihren Antrag.

Dennoch zeigt die Erfahrung, dass diese Beilagen für die Patientinnen und Patienten schwer verständlich sind. Mehrere Studien belegen dies, z. B. eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) von 2015 sowie eine Studie der LangCor Service GmbH von 2011. Für die Genesung ist aber auch die korrekte Einnahme oder Anwendung von Arzneimitteln unabdingbar. Insofern müssen die für Patienten wichtigen Informationen derart aufbereitet werden, dass sie für alle Menschen verständlich sind. Nur so können die Anforderungen der                                          UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden. Da die Verpflichtung zur Hinzufügung eines Beipackzettels für die Mitgliedstaaten der EU durch die Richtlinie 2001/83/EG geregelt ist, sollte ein Beipackzettel in „Leichter Sprache“ beigefügt werden und damit eine sinnvolle Ergänzung der notwendigen Informationen für alle Patientinnen und Patienten sein.

Quelle und Bild: Freie Wähler-Landtagsfraktion – Dr. Peter Bauer

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