Freilaufende Pferde aus verwahrloster Haltung genommen

Landkreis Ansbach – Am 6. Dezember 2023 hat das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach zwei Pferde aus einer verwahrlosten Pferdehaltung im Landkreis Ansbach dem Besitzer weggenommen und auf Kosten des Halters pfleglich untergebracht. Beamte der zuständigen Polizeiinspektion begleiteten die Maßnahme. Hintergrund ist der Vollzug einer tierschutzrechtlichen Anordnung, mit der dauerhaft tierschutzkonforme Haltungsbedingungen durchgesetzt werden sollen. Der Halter hatte gegen diesen Bescheid geklagt, doch das Verwaltungsgericht Ansbach hatte die Klage mit Urteil vom 30. November 2023 abgewiesen und den Bescheid damit bestätigt (AZ AN 10 K 22.01666). Die angeordneten Maßnahmen des Veterinäramtes, so das Gericht, seien nicht zu beanstanden.

Großflächig verkotet war der Boden im Rundbogenzelt, in dem die Pferde gehalten wurden.
(Foto: Veterinäramt)

Die Mitarbeiter des Veterinäramtes fanden vier Pferde in einem Rundbogenzelt mit angeschlossener Matschkoppel vor, ungefähr einen Kilometer von der nächsten Bebauung entfernt, ohne Wasser und Strom. Das Gelände war stark verschlammt und verschmutzt, matschig und tiefgründig, aber auch umfangreich mit Altmetallen, Fahrzeugteilen und Bauschutt belegt. Ende November und Anfang Dezember waren Pferde zwischenzeitlich aus dieser Hobbyhaltung ausgebrochen und hatten dabei sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Nach Einschätzung des Veterinäramtes werden die Pferde in einer verwahrlosten Haltung untergebracht und unzureichend versorgt. Sie werden bei Winterwitterung in einem nach zwei Seiten offenen Rundbogenzelt gehalten. Tränkewasser war nicht vorhanden. Futter mussten sich die Pferde, darunter ein kleines Shetlandpony, aus einem auf Holzpaletten in etwa einem Meter Höhe befindlichen Rundballen entnehmen. Eine trockene oder frisch eingestreute Liegefläche stand nicht zur Verfügung. Am Boden des Rundbogenzelts stapelte sich auf etwa der Hälfte der Fläche Pferdekot ohne Einstreumaterial. Diese Kotschicht war fast einen Viertelmeter hoch. Die andere Hälfte wies feuchtes, mit Pferdeäpfeln verschmutztes Stroh auf. Die Umzäunung des Zeltes und der Matschkoppel bestand einerseits aus alten Holzpaletten, die provisorisch mit Rundballengarn verbunden wurden, andererseits aus alten Baumaterialien. Der gesamte Bereich war nach Einschätzung der Behörde für Tiere hochgradig verletzungsträchtig und gefährlich, stellte andererseits aber auch kein Hindernis für einen Ausbruch dar.

Bei allen Tieren waren, insbesondere bei den Hufen, Anzeichen für Verwahrlosung festzustellen. Zwei Pferde, eine Stute und ein Hengst, waren nicht an ein Halfter, an das Führen am Strick oder an Hufpflegemaßnahmen gewöhnt. Beide Tiere gefährdeten bereits bei der amtstierärztlichen Untersuchung sich und die Helfer, besonders der Hengst reagierte schreckhaft und aggressiv (Treten, Steigen, Beißversuche). Aufwändige Pflegemaßnahmen oder Untersuchungen waren am Haltungsort daher nicht umsetzbar, sodass die Tiere beschlagnahmt und für weitere Untersuchungen und Pflegemaßnahmen in einem professionellen Stall pfleglich auf Kosten des Tierhalters untergebracht werden mussten.

Quelle: Landratsamt Ansbach – Pressestelle

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