Gesundheitsamt: Badeverbot für das Seezentrum Muhr am See am Altmühlsee aufgehoben

Muhr am See – Das am vergangenen Freitag angeordnete Badeverbot am Seezentrum Muhr am See am Altmühlsee konnte wieder aufgehoben werden. Die letzten Beprobungen zeigten eine deutliche Verbesserung der Werte sowie der Sichttiefe.

Foto: Zweckverband Altmühlsee

Während der Badesaison kontrolliert das Gesundheitsamt am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen zum einen regelmäßig die hygienische Badewasserqualität (Fäkalkeime) an den Badestellen im Landkreis und ist zum anderen für die Einschätzung des Sicherheitsrisikos und des gesundheitlichen Risikos (Cyanobakterien) für Badende zuständig.

Insgesamt werden alle Badestellen am Altmühlsee, Hahnenkammsee sowie am Kleinen und Großen Brombachsee auf ihre Wasserqualität nach der EU-Badegewässerrichtlinie beprobt. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes sind wöchentlich mindestens einmal unterwegs, um die Badestellen im Landkreis zu überprüfen.
Wenn auffällige Werte zu verzeichnen sind, die entweder eine Gefahr für die Badenden darstellen oder wenn gesetzliche Grenzwerte überschritten werden, muss das Gesundheitsamt ggfs. eine Badewarnung oder ein Badeverbot aussprechen.

Badende sollen immer die Beschilderung direkt an den Badestellen beachten und sich auch direkt auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/badegewaesser über die Badegewässerqualität informieren, da Badeverbote oder –warnungen auch kurzfristig bei Verbesserung der Situation aufgehoben werden können.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claujdia Wagner

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