Dittenheim – Wegen eines Verstoßes nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz muss sich nun ein 63-Jähriger verantworten.
Er hatte an seinem Pkw einen steuerbefreiten Anhänger geführt, der nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke hätte benutzt werden dürfen.
Auf dem Anhänger transportierte er verbotswidriger Weise Möbel.
Quelle: PI Gunzenhausen