Internethandel – Smartphone bezahlt aber nicht erhalten

Gunzenhausen  –  In einem Kleinanzeigenportal im Internet hatte ein 51-Jähriger ein hochwertiges Smartphone erstanden.

Mit dem Verkäufer einigte er sich in einem Kontakt über Email auf einen Kaufpreis von 160 Euro. Den ausgehandelten Preis überwies er schließlich auf das angegebene Bankkonto des Verkäufers. Die erhoffte Ware erhielt er jedoch nicht.

Zum Verkäufer konnte danach kein Kontakt mehr hergestellt werden. Der Kaufpreis wurde auch nicht zurückerstattet. Die Polizei Gunzenhausen ermittelt nun wegen Betrug.

Quelle: PI Gunzenhausen

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