Jetzt an Fahrtkosten denken

Weißenburg – Schüler, die im vergangenen Schuljahr 2016/17 ihre Fahrkarten gesammelt haben, sollten jetzt daran denken, diese so bald wie möglich beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen einzureichen.

Noch bis 31. Oktober kann die Erstattung der Fahrtkosten beantragt werden. Später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Die Fahrtkostenerstattung beantragen können alle Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab der elften Jahrgangsstufe, sowie Schüler an Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Berufsschulen (Teilzeit- und Blockunterricht).

Erstattet werden die Fahrtkosten allerdings nur, wenn sie über 420 Euro liegen, also die sogenannte Familienbelastungsgrenze überschreiten. Die Grenze entfällt ganz oder verringert sich für Familien, die zu Beginn beziehungsweise im Laufe des Schuljahres Anspruch auf Kindergeld für mindestens drei Kinder, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (Hartz IV) hatten. In diesen Fällen muss dem Antrag ein entsprechender Nachweis beigelegt werden. Bei Kindergeldbezug kann dies eine Kopie des Kontoauszuges sein, bei Sozialleistungen eine Kopie des Bescheids.

Grundsätzlich immer muss der Antrag mit den entsprechenden Fahrausweisen und einer Schulbestätigung beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen eingereicht werden. Antragsformulare sind im Landratsamt und bei den Schulen erhältlich, können aber auch über die Homepage des Landratsamtes unter www.Landkreis-wug.de runter geladen werden.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

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