Jetzt an Fahrtkosten denken!

Weißenburg – Schülerinnen und Schüler, die im vergangenen Schuljahr 2022/2023 ihre Fahrkarten gesammelt haben, sollten jetzt daran denken, diese so bald wie möglich beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen einzureichen.

Noch bis 31. Oktober 2023 kann die Erstattung der Fahrtkosten beantragt werden. Später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Die Fahrtkostenerstattung können alle Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab der elften Jahrgangsstufe, sowie Schüler an Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Berufsschulen (Teilzeit- und Blockunterricht) beantragen.

Erstattet werden die Fahrtkosten allerdings nur, wenn sie über 490 Euro liegen, also die sogenannte Familienbelastungsgrenze überschreiten. Die Grenze entfällt ganz oder verringert sich für Familien, die zu Beginn oder im Laufe des Schuljahres, Anspruch auf Kindergeld für mindestens drei Kinder, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (Hartz IV) hatten. In diesen Fällen muss dem Antrag ein entsprechender Nachweis vom Monat August 2022 beigelegt werden. Bei Kindergeldbezug kann dies eine Kopie des Kontoauszuges sein, bei Sozialleistungen eine Kopie des Bescheids.

Der Antrag muss beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen grundsätzlich immer mit den entsprechenden Fahrkarten und einer Schulbestätigung eingereicht werden. Antragsformulare sind im Landratsamt und bei den Schulen erhältlich, können aber auch über die Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/schuelerbefoerderung/ heruntergeladen werden.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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