Jugendarbeit ist der beste Weg, um Radikalisierung entgegenzuwirken

München – „Jugendarbeit unterstützen ist der beste Weg, um der Radikalisierung unter jungen Menschen und einer Schwächung der Zivilgesellschaft entgegenzutreten.“

Mit diesen Worten begründete Dr. Gerhard Hopp, der jugendpolitische Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, einen Gesetzentwurf seiner Fraktion, der heute im Sozialausschuss beraten wurde. Arbeitnehmer sollen mit der neuen Regelung flexibler für die Jugendarbeit freigestellt werden können. So sollen zum Beispiel auch lediglich stundenweise Freistellungen möglich sein, was Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen entgegenkomme.

Mit den geplanten Änderungen soll das bisherige Gesetz den geänderten Gegebenheiten im ehrenamtlichen Bereich angepasst werden. Hierzu sollen die Freistellungsmöglichkeiten flexibilisiert und der Freistellungsanspruch nicht mehr nach Tagen, sondern Veranstaltungen bemessen werden. „Unser Vorschlag schafft mehr Flexibilität für die Jugendlichen. Es liegt auch im Interesse der Arbeitgeber, selbstständigen und verantwortungsvollen Nachwuchs in ihren Unternehmen zu haben. Sie profitieren mittel- und langfristig von diesen wichtigen Eigenschaften, neudeutsch Soft-Skills genannt“, bekräftigte Joachim Unterländer, der sozialpolitische Sprecher der CSU-Fraktion.

Hopp betonte, dass Jugendarbeit neben den von Unterländer genannten Aspekten in vielerlei Hinsicht ein Gewinn für die Gesellschaft sei. Sie biete jungen Menschen die Chancen, durch eigenes ehrenamtliches Engagement zu aktiven und pflichtbewussten Bürgern heranzureifen. Die Jugendverbände könnten mit dieser ehrenamtlichen Leistung einen gesellschaftlichen Beitrag leisten, der vom Staat allenfalls mit enormen Mitteln geleistet werden könnte. Die durch die ehrenamtliche Arbeit entstehenden Bindekräfte in einer Zivilgesellschaft könne der Staat ohnehin auch mit viel Geld nicht organisieren.

Bisher kann ein Arbeitnehmer zum Zwecke der Jugendarbeit für höchstens 15 Arbeitstage und für nicht mehr als vier Veranstaltungen im Jahr Freistellung verlangen. Künftig können sich die Freistellungen auf zwölf Veranstaltungen verteilen. Der denkbare Gesamtumfang der Freistellung je Arbeitnehmer wird durch das Gesetz nicht erhöht.

Mehr Organisations- und Planungssicherheit erhalten die jungen Arbeitnehmer und die Jugendorganisationen, weil eine so genannte Genehmigungsfiktion eingefügt werden soll. Das heißt, ein Freistellungsantrag soll als bewilligt gelten, wenn ihn der Arbeitgeber nicht gegenüber dem Antragsteller spätestens zwei Wochen vor Beginn des Freistellungszeitraums begründet ablehnt.

Um die Sorgen der Wirtschaft aufzugreifen, hat die CSU-Fraktion eine Überprüfung der neuen Regelung nach zwei Jahren vorgesehen.

Weitere von der CSU-Fraktion initiierte Verbesserungen betreffen die kommunale Jugendarbeit, einen leichterer Erwerb der Ehrenamtskarte, und den Ausbau der internationalen Jugendarbeit.

Quelle: CSU-Landtagsfraktion

 

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