Kontodaten unvorsichtig herausgegeben

Treuchtlingen – Am Montag, 07.12.2020, wurde durch eine 59-jährige Frau eine Anzeige wegen eines Betrugsdeliktes erstattet, da von ihrem Konto ein Betrag von 4.200 Euro auf ein ihr unbekanntes Konto überwiesen wurde.

Nachdem von der Geschädigten die Zugangsdaten ihres Online-Bankings über eine ihr zugesandte Eingabemaske weitergegeben wurden, erhielt sie einen Anruf einer weiblichen Person, welche sich als Sicherheitsberaterin ihrer Bank vorstellte und sie darauf hinwies, dass zu einem unberechtigter Zugriff auf ihr Konto gekommen war. Die unbekannte Anruferin forderte die Herausgabe von Transaktionsnummern, welcher der Geschädigten von ihrer Bank per SMS zugesandt wurden.

Nach Weitergabe der Nummern durch die Geschädigte folgte die unberechtigte Überweisung. Zwischenzeitlich wurde der Geldbetrag bereits im Ausland abgehoben.

Die Polizei weist nochmals darauf hin, keinerlei Kontodaten und TAN-Nummern an andere Personen herauszugeben. Diese Daten werden von allen Bankbeschäftigten nie telefonisch abgefragt.

Quelle: PI Treuchtlingen

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