Landkreis

Gute Nachrichten aus dem Landtag

München – „Das Bayerische Finanzministerium hat heute die Zuweisungen für kommunale Hochbauprojekte bekanntgegeben und insgesamt eine Förderung

Manuel Westphal mit Finanzminister Markus Söder

von 4,92 Mio. Euro für neun Projekte im Landkreis bewilligt. Damit übersteigen diese Zuwendungen, die vor allem der Bildung und Betreuung unserer Kinder nützen, das bereits hohe Vorjahresniveau um fast 1,2 Mio. Euro. Das sind erfreuliche Nachrichten für unsere Kommunen und jungen Familien“, berichtet der Stimmkreisabgeordnete Manuel Westphal.

Die höchste Förderung erhält die Mittelschule „Am Seeweiher“ in Weißenburg. Der Ersatzneubau mit Mensa und Schulküche sowie Ganztags-, Schul- und Fachräumen wird mit zwei Millionen Euro unterstützt.

Außerdem wird in Weißenburg die Generalsanierung und Brandschutzertüchtigung der Zentralschule im ersten Bauabschnitt mit 230.000 Euro gefördert.

Auch der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wird bei der Erweiterung und dem Umbau der Staatlichen Realschule Weißenburg mit 820.000 Euro begünstigt.

Zusätzlich erhält der Landkreis eine Förderung in Höhe von 560.000 Euro für den Umbau für Verpflegungs- sowie Ganztagesräume und eine Werkstatterweiterung (Bautechnik) am Staatlichen Berufsschulzentrum Gunzenhausen. Hier werden auch für den Umbau inklusive erstmaliger Einrichtung eines Schülerwohnheimes an der Staatlichen Berufsschule 53.000 Euro bereitgestellt.

Darüber hinaus wird die Stadt Gunzenhausen bei dem Neubau der Kindertagesstätte „Spatzennest“ in Unterwurmbach gefördert. Hierfür werden weitere 40.000 Euro bewilligt.

Die Stadt Treuchtlingen wird bei der Generalsanierung der Grundschule in der Hahnenkammstraße im ersten und zweiten Bauabschnitt (890.000 Euro) und die Stadt Pappenheim bei Teilsanierungsmaßnahmen an der örtlichen Grundschule (300.000 Euro) gefördert.

Außerdem wird die umfangreiche Teilsanierung des Grundschulgebäudes in Alesheim mit weiteren 25.000 Euro unterstützt.

„Mit diesen Mitteln garantiert der Freistaat eine hochwertige sowie wohnortnahe Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen. Diese Förderungen sichern unsere vielfältige und leistungsstarke Bildungslandschaft in der Region. Mit dem Anstieg der Förderung zeigt sich der Freistaat Bayern als verlässlicher Partner unserer ländlichen Heimat und beweist auch in hektischen Zeiten Ausgewogenheit und politisches Verantwortungsbewusstsein“, so der Landtagsabgeordnete weiter.

Die Bauförderung von öffentlichen Schulen und die Förderung von Baumaßnahmen von Kindertageseinrichtungen nach Art. 10 FAG stellen einen der Schwerpunkte des kommunalen Finanzausgleichs dar. Mit Blick auf den hohen Investitionsbedarf werden die Mittel im Jahr 2016 mit insgesamt 429,8 Mio. bayernweit auf gleich hohem Niveau wie im Vorjahr fortgeführt.

Somit kann mit den verfügbaren Mitteln der von den Kommunen für dieses Jahr angemeldete Bedarf erneut vollumfänglich gedeckt werden.

Auch Stefan Schuster der Nürnberger SPD-Landtagsabgeordnete nformierte unds über diese gute Nachricht.

Der SPD-Betreuungsabgeordnete für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen hält diese staatlichen Zuschüsse für unverzichtbar zur Stärkung der kommunalen Investitionen und verweist darauf, dass sich die SPD-Landtagsfraktion darüber hinaus in den vergangenen Jahren immer wieder für die Erhöhung der investiven Mittel eingesetzt hat. Angesichts des gewaltigen Investitionsstaus in vielen bayerischen Kommunen sollte den Gemeinden und Landkreisen deshalb mit einem umfassenden Strukturförderprogramm unter die Arme gegriffen werden. Insgesamt müssen die Instrumente des kommunalen Finanzausgleichs sowie der regionalen und der strukturellen Wirtschaftsförderung zu einem Instrumentenmix gebündelt und die Mittel aufgestockt und zielsicher eingesetzt werden.

Stefan Schuster MdL -SPD

Schließlich müssen viele Kommunen, so Schuster, ihre finanzielle Handlungsfähigkeit erst wieder zurück gewinnen, um die Aufgaben zur Gestaltung der örtlichen Angelegenheiten aktiv und nachhaltig wahrnehmen können. Vielerorts gibt es dringenden Handlungsbedarf beispielsweise bei der Schulhaussanierung, der Sanierung kommunaler Bäder und Sportstätten und bei der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude.

Empfänger der heute bekannt gegebenen staatlicher Zuweisungen nach Art. 10 FAG sind ausschließlich Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zweckverbände. Bei der Bemessung der staatlichen Förderleistungen werden die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers individuell berücksichtigt.

Förderfähig im Rahmen des Art. 10 FAG sind

  • Schulen (einschließlich schulischer Sportanlagen),
  • Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte und Häuser für Kinder),
  • sonstige öffentliche Einrichtungen (kommunale Theater- und Konzertsaalbauten).

Zuweisungsfähig sind grundsätzlich Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Generalsanierungsmaßnahmen, aber auch der Erwerb eines Gebäudes, wenn dadurch ein an sich notwendiger Neu- oder Erweiterungsbau vermieden wird.

Quellen und Bilder: Manuel Westphal MdL (CSU) und Stefan Schuster MdL (SPD)

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