Landtags- und Bezirkswahl in Bayern – im Oktober 2023 ist es wieder einmal soweit

Gunzenhausen – Am 8. Oktober 2023 wird im Freistaat Bayern gewählt, gesucht werden der neue Land- und Bezirkstag. Beide Male gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen, allerdings gibt es bei der Bezirkswahl beispielsweise keine 5%-Hürde. In der Stadt Gunzenhausen bereiten wir uns intensiv auf den Wahltag am 8. Oktober 2023 vor, die für Sie wichtigsten Informationen möchten wir nachfolgend zusammenfassen:

Grundsätzlich gilt: Ihre Stimme hat Gewicht und manchmal kann ein kleines Kreuz, Großes bewirken. Demokratie lebt von der Partizipation der Bürgerinnen und Bürger. Gebrauchen Sie Ihr Recht auf Wahl und bestimmen Sie auf diese Weise aktiv die Geschicke des Freistaats für die nächsten fünf Jahre mit. Für diese Dauer werden nämlich die Abgeordneten gewählt, die Bewerberinnen und Bewerber auf die Posten werden in der Regel von Parteien aufgestellt.

Bitte beachten Sie: Eine jede Wählerin und ein jeder Wähler hat zwei Stimmen. Die Erststimme wird einem Kandidaten aus dem sog. Stimmkreis gegeben. Die Zweitstimme erhält eine Vertreterin oder ein Vertreter von der Wahlkreisliste. Für die Erststimme gilt: Gewählt wird nach dem klassischen Mehrheitsprinzip. Daher schafft es nur die- oder derjenige ins Gremium, die oder der die meisten Stimmen erhält. Über die Zweitstimme punkten Bewerberinnen und Bewerber, die zwar auf der Liste stehen, jedoch nicht aus dem Heimatstimmkreis stammen. Nice to know: Die Stadt Gunzenhausen gehört zum Stimmkreis Ansbach-Süd, Weißenburg Gunzenhausen und wurde in 23 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt, Briefwahlbezirke gibt es in diesem Jahr 14.

Wie gewohnt gibt es 2023 auch in der Stadt Gunzenhausen sog. Wahlbenachrichtigungsbriefe, die allen Bürgerinnen und Bürgern bis spätestens 17. September zugehen sollten. Wer sich für eine Briefwahl entscheidet, kann die hierzu benötigten Unterlagen mittels ausgefülltem Briefwahlantrag bei der Stadtverwaltung Gunzenhausen anfordern. Der Antrag kann entweder persönlich im Rathaus (Einwohnermeldeamt) abgegeben, per Post oder – und das ist für die meisten Wahlberechtigten wohl der komfortabelste Weg – Online an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung übermittelt werden. Achtung: Wer Briefwahl machen möchte, der muss seinen Antrag bis spätestens Freitag, 6. Oktober 2023, 15 Uhr, an das Rathaus übermittelt haben. Ist diese Frist verstrichen, können Anträge leider nicht mehr bearbeitet und berücksichtigt werden.

Der per Post zugestellte Wahlbenachrichtigungsbrief enthält Informationen zum zuständigen Wahlamt im Rathaus der Stadt Gunzenhausen, also zu dem Ort, an dem Berechtigte bis Sonntag, den 8. Oktober 2023, 18 Uhr, die Briefwahlunterlagen abgeben können. Außerdem ist in diesem Brief das Wahllokal angegeben, in dessen Wählerverzeichnis man eingetragen ist – hierbei ist wichtig, dass Sie am Wahltag zu diesem Wahllokal gehen. Ein Personalausweis oder Reisepass ist zur zweifelsfreien Identifizierung ins Lokal mitzubringen und auf Aufforderung vorzuzeigen.

Für die Landtags- und Bezirkswahl bekommen Sie im Ihnen zugeordneten Wahllokal vier Stimmzettel ausgehändigt. Haben Sie sich für die Briefwahl entschieden, werden diese auf dem Postweg zugestellt. Mit jedem dieser Zettel kann genau eine Stimme abgegeben werden. Die Stimmzettel für die Landtagswahl sind weiß und die für die Bezirkswahl blau.

Die Wahllokale sind am 8. Oktober 2023 von 8 bis 18 Uhr durchgehend geöffnet. Die Wahlergebnisse können bereits am Abend auf der städtischen Homepage www.gunzenhausen.de abgerufen werden. Weitere Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl erhalten Sie ab sofort ebenfalls auf dieser Internetseite im Bereich „Wahlen“. Hier finden Sie auch interessante Links zum Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, zum Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung und zu den neu zu besetzenden Gremien Land- und Bezirkstag.

Änderung bei den Gunzenhäuser Wahllokalen

Pünktlich zur anstehenden Wahl wurden einige Wahlbezirke neu eingeteilt. Im Zuge dessen gibt es Änderungen hinsichtlich der Wahllokale:

Das Wahllokal im DVG Bildungszentrum in der Bahnhofsstraße fällt weg. Als Ersatz wurde das Wahllokal VR Bank südl. Franken Gunzenhausen in der Gerberstraße eingerichtet.

Das Wahllokal in der Sparkasse in der Lindleinswasenstraße wurde gestrichen. Ersatz findet sich im Löhe-KiFaZ Kinder- und Familienzentrum im Föhrenweg.

Zukünftig wird im Gasthaus Eiden in der Negeleinstraße kein Wahllokal mehr betrieben. Die Wahlberechtigten dieses Bezirks können am 8. Oktober je nach Einteilung im Burkhard-von-Seckendorff-Heim, in der Sparkassenfiliale am Markplatz oder in der Grundschule Süd ihre Stimme abgeben.

Alle neuen Wahllokale sind selbstverständlich barrierefrei zugänglich.

Quelle: Stadt Guinzenhausen – Manuel Grosser

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