Leserbrief: Muhr am See will seinen Pfarrer behalten

Muhr am See – Leserbrief – Die Frequenzen des Muhrer Buschfunks liefen in den letzten Wochen auf Hochtouren. Es gab keine Mitteilung oder ähnliches im Gemeindebrief, der über die “personelle Veränderung” informiert hätte. Nein, für die Kirchengemeinde in Muhr am See kam die Nachricht überraschend:

Pfarrer Brendel wurde von Karin Schuster für 20 Jahre Tätigkeit als Pfarrer in Muhr am See geehrt

Ihr Pfarrer Brendl, der seit 20 Jahren einen beachtlichen Beitrag in der Gemeinde leistet, soll sich eine neue Stelle suchen. Grund für die Entscheidung seien unüberbrückbare Differenzen in der Zusammenarbeit, konkrete Verfehlungen des Pfarrers waren nicht ersichtlich. Die Gemeindemitglieder reagierten mit Unverständnis auf die Entpflichtung, für viele steht diese Entscheidung nicht im Einklang mit christlichen Werten und allgemeinen moralischen Grundsätzen. Aus Solidarität und als Grundlage für einen Dialog mit dem Kirchenvorstand starteten sie eine Petition, in der innerhalb weniger Tage über 100 Unterschriften für die Weiterbeschäftigung des Pfarrers gesammelt wurden.

Vergebens. Der Kirchenvorstand der Gemeinde Muhr am See hat sich klar gegen eine weitere Zusammenarbeit ausgesprochen, unabhängig davon, wie viele Unterschriften gesammelt werden. Ein ungläubiges Kopfschütteln geht durch die Gemeinde. Die Rolle eines ehrenamtlich gewählten Kirchenvorstandes trägt eine große Verantwortung, wobei gerade die Fähigkeit zur Konfliktlösung zentral erscheint. Wie sollen wir in diesen bewegenden Zeiten auf Kompromissfindung und Diplomatie auf der Weltbühne hoffen, wenn selbst innerhalb einer kleinen Gemeinde kein Interesse an Problemlösungen und Kompromissen gezeigt wird? So steht Pfarrer Brendl, 61 Jahre alt und kurz vor der Pensionierung, gezwungenermaßen vor einer Neuorientierung.

Beate Hoch – Muhr am See – Leserbrief

Dieser Leserbrief enthält lediglich die Meinung der Verfasserin und ist keine offizielle Aussage der Redaktion. Wir sind aus presserechtlichen zur Veröffentlichung von LEserbriefen verpflichtet.

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