Treuchtlingen – Im Rahmen eines Telefonats zwischen Wohnungsvermieterin (42-jährige Treuchtlingerin) und Mieterin (36-jährige Treuchtlingerin) beleidigte die Mieterin die Tochter (25 Jahre) der Vermieterin, indem sie ihr unzüchtiges Verhalten unterstellt.
Die Mieterin drohte weiter damit, dies auch in Treuchtlingen herumzuerzählen. Grund der verbalen Entgleisung dürfte die Kündigung des Mietverhältnisses durch die Vermieterin sein.
Quelle: PI Treuchtlingen