Nach Hausverbot „Sachbeschädigung“ in Treuchtlinger Spielothekl

Treuchtlingen – Vier Personen im Alter zwischen 30 und 45 wollten in der Nacht von Samstag auf Sonntag eine Treuchtlinger Spielothek aufsuchen.

Da eine dieser Personen bereits Hausverbot hat wurde ihr der Zutritt verweigert. Eine alkoholisierte Person aus dieser Gruppe beleidigte deshalb den Betreiber mehrfach in türkischer Sprache. Nun wurde auch diesem Mann Hausverbot erteilt.

Die vier Männer entfernten sich von der Spielothek. Kurze Zeit später kehrten diese jedoch zurück. Nach einem kurzen Gespräch trat eine der vier Personen die verglaste Eingangstüre mit dem Fuß ein.

Hierbei verletzte diese sich, so dass die Wunde im KH Gunzenhausen genährt werden musste. Gegen diese Person wird nun wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und Hausfriedensbruch ermittelt.

Quelle: PI Treuchtlingen

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