Neuer Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk WUG 9

Gunzenhausen – Ab dem 01.01.2024 ist der Kehrbezirk WUG 9 unter neuer Leitung: Julian Metzger aus Absberg wurde von der Regierung von Mittelfranken bestellt.

Foto: Ludwig Göttler

Bislang wurde der Kehrbezirk Weißenburg-Gunzenhausen 9 durch Thomas Ruppert verwaltet. Der Kehrbezirk umfasst dabei weiterhin folgende Bereiche:

Aus der Gemeinde: die Ortsteile:

Stadt Gunzenhausen: im Stadtteil Gunzenhausen das Gebiet nördlich folgender Grenzlinie:

westliche Begrenzung, Altmühlüberleiter, Oettingerstraße, Marktplatz, Rathausstraße, Dr.-Martin-Luther-Platz, Hensoltstraße, Blütenstraße, Bismarckstraße, hinter der Lindleinswasenstraße, hinter der Zeppelinstraße, hinter der Platenstraße, hinter der Carlo-Loos-Straße, vor der Schlesierstraße, hinter dem Birkenweg, hinter der Waldstraße, hinter der Flurstraße, Frickenfelder Straße

Baugebiet Reutberg 2

Pflaumfeld, Schlungenhof, Unterasbach, Frickenfelden, Obenbrunn, Oberasbach, Lohmühle, Weinberg, Aha, Edersfeld

Mit Ende des Jahres 2012 wurde das damalige Kehrmonopol in weiten Teilen aufgehoben. Seit dem Jahr 2013 können Eigentümer den Kaminkehrer für die vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten frei wählen (freier Schornsteinfeger). Eigentümer müssen die vom freien Schornsteinfeger durchgeführten Arbeiten dann beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachweisen.

Grundsätzlich werden die Schornsteine und Abgasanlagen in regelmäßigen Abständen vom Schornsteinfeger gereinigt. Für Ofenrohre und Verbindungsstücke, die nicht kehrpflichtig sind, ist der Eigentümer selbst verantwortlich. Diese sollten zur eigenen Sicherheit regelmäßig gereinigt werden, denn starke Verunreinigungen können schnell zur Gefahr werden. Durch einen Abgasrückstau etwa kann es zu einer Kohlenmonoxidvergiftung oder durch zu viel Ruß im Schornstein zu einem Schornsteinbrand kommen.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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