Neuordnung des Bund-Länder-Finanzausgleichs

Berlin – Bundestagsabgeordneter Artur Auernhammer begrüßt die vorgenommenen Grundgesetzänderungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.

Artur Auernhammer MdB (CSU) (Pressebild)

„Bayern wird als stärkstes Geberland um 1,35 Milliarden Euro im Vergleich zum bisherigen Länderfinanzausgleich entlastet. Gelder, die jetzt wieder unserer bayerischen Heimat zugutekommen.
Die am Donnerstag getroffenen Entscheidungen bieten auch für unsere Region Chancen:
Der weitere Ausbau der A6 kann von der neu zu schaffenden Bundesinfrastrukturgesellschaft profitieren. Eine Privatisierung der Bundesautobahnen wurde verfassungsrechtlich ausgeschlossen, dennoch können einzelne Teilabschnitte der Bundesautobahnen und damit der A6 weiterhin als ÖPP-Projekte geplant werden.

Darüber hinaus hat der Bund nun die Möglichkeit über den Kommunalinvestitionsförderungsfonds finanzschwächere Kommunen bei Schulsanierungen zu unterstützen.

Auch Alleinerziehende profitieren durch die Anhebung der Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss von zwölf auf 18 Jahre und der Aufhebung der Bezugsdauergrenze von den Änderungen.“

Quelle und Bild: Artur Auernhammer – Abgeordnetenbüro

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