Obstbäume dürfen geerntet werden

Ansbach – Der Herbst ist die Jahreszeit der Ernte. Von Äpfeln, Birnen bis hin zu Walnüssen – das
Angebot an heimischem Obst ist in diesen Zeiten in vielen Gärten groß. Doch auch wer keinen eigenen Garten besitzt darf sich nun über regionales Obst freuen. An den Kreisstraßen und landkreiseigenen Ausgleichsflächen befinden sich zahlreiche Obstwiesen im Eigentum des Landkreises Ansbach, die nun von der Bevölkerung abgeerntet werden dürfen. „Aus vielen Gründen ist es sinnvoll, möglichst regional angebautes und saisonal verfügbares Obst zu verzehren. Daher stellen wir die Früchte der Obstbäume des Landkreises Ansbach sehr gerne zur Selbstpflückung zur Verfügung“, erklärt Landrat Dr. Ludwig.

Foto: Landratsamt Ansbach

Die zu erntenden Bäume des Landkreises Ansbach wurden mit einem gelben Band markiert. Bei den Früchten handelt es sich sowohl um Tafel-, als auch um Mostobst zur Saftherstellung. Geerntet werden kann sowohl das Fallobst als auch die am Baum hängenden Früchte mittels Handernte, durch Schütteln des Baumes oder mit Hilfe eines Obstpflückers. Folgende Regeln sind bei der Obsternte zu beachten:


 Nur die mit gelben Band markierten Bäume dürfen geerntet werden.
 Es ist untersagt, Äste der Obstbäume abzuschneiden oder abzubrechen.
 Bäume dürfen nicht beklettert oder mit einer Leiter bestiegen werden.
 Parken ist nur an geeigneten Stellen erlaubt, z. B. Anwandwege oder Zufahrten
 Die Ernte erfolgt immer auf eigene Gefahr und es sollte im Bereich der Straßen eine
Warnweste getragen werden.
An folgenden Straßen wurden Einzelbäume und Baumreihen markiert:
AN 5 – Schillingsfürst, Ansbacher Str.
AN 5 nördlich Stilzendorf
AN 42 Ortseinfahrt Weidelbach von Schopfloch herkommend
AN 43 zwischen Weidelbach und Waldeck
AN 8 zwischen Linden und Windelsbach
AN 32 zwischen Ohrenbach und Habelsee
AN 32 vor Großharbach
AN 31 zwischen Großharbach und Neustett
AN 21 bei Brünst
AN 21 zwischen Neustetten und Virnsberg
AN 26 Streuobstwiese im Einmündungsbereich nach Dietenhofen links (4 Walnussbäume)

Quelle und Bild: Landratsamt Ansbach – Pressestelle

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