Ohne Versicherungsschutz mit dem Auto unterwegs

Treuchtlingen – Gegen zwei 31 und 39 Jahre alte Treuchtlinger wurden Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet,

da der Ältere trotz fehlender Versicherung mit einem Pkw gefahren war und der Jüngere dies als Fahrzeughalter zuließ.

Nach einer Anordnung der Zulassungsstelle wurden die Kennzeichen des Pkw am 07.12.2016 entstempelt, da für das Fahrzeug keine Versicherung mehr bestand. Hierbei wurde festgestellt, dass für den Pkw bereits seit August 2016 kein Versicherungsschutz mehr bestand.

Quelle: PI Treuchtlingen

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert