Maximal 10 km/h am Schießwasen
Gunzenhausen – Aufgrund von eigenen Wahrnehmungen der Polizei und wiederholten Beschwerden
von Anwohnern im Bereich des Festplatzes über Verkehrslärm der motorisierten Verkehrsteilnehmer haben die Polizeiinspektion Gunzenhausen veranlasst, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in diesem Bereich zu intensivieren. Neben allgemeinen Verkehrskontrollen wurde dabei zur Nachtzeit auch eine sporadische Geschwindigkeitsmessung mittels des Laser-Handmessgerätes durchgeführt.
Es sei an dieser Stelle nochmals daran erinnert, dass in verkehrsberuhigten Zonen, und dazu gehört auch die Straße „Zum Schießwasen“, Schrittgeschwindigkeit gilt. Dies bedeutet, dass hier nicht schneller als max. 10 km/h gefahren werden darf.
Bei der Messung wurden zwei Fahrzeugführer aus der „Tuning-Szene“ beanstandet, wobei sich ein Verkehrsteilnehmer im Verwarnungsbereich befand. Auf einen weiteren Fahrzeugführer kommt neben den zwei Punkten und der Geldbuße von mindestens 160,- Euro zusätzlich ein Fahrverbot von mindestens einem Monat zu, da er abzüglich der Messtoleranz mit 46 km/h „geblitzt“ wurde.
Die Polizeiinspektion Gunzenhausen wird diese Verkehrsüberwachungsmaßnahmen auch in Zukunft fortsetzen. Es wird deshalb an alle Verkehrsteilnehmer appelliert, die einschlägigen Verkehrsvorschriften zu beachten und damit ihren Beitrag zur Reduzierung des Verkehrslärms zu leisten.
Quelle: PI Gunzenhausen
Artkelbild: SCHAU.MEDIA/pixelio.de