Polizeibericht

Mit Hänger ohne notwendige Fahrerlaubnis unterwegs

Treuchtlingen – Am Mittwoch, 28.09.2016, um 22.10 Uhr, wurde auf der Bundesstraße 2 ein 20 Jahre alter Treuchtlinger kontrolliert, der mit einem

Kleintransporter mit Anhänger unterwegs war.

Der junge Mann hatte nur die Fahrerlaubnis Klasse B, hätte aber für das Gespann mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zusätzlich die Klasse E benötigt. Gegen den 20-jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Inwieweit der verantwortliche Disponent der Baufirma aus dem Donau-Ries-Kreis, auf die der Transporter und der Anhänger zugelassen sind, Bescheid wusste, dass der 20-jährige Mitarbeiter nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt, muss noch abgeklärt werden.

Quelle: PI Treuchtlingen

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