Zahl der Verkehrstoten 2015 im Raum Gunzenhausen gestiegen
Gunzenhausen – Nachdem im Jahr 2014 im Bereich der PI Gunzenhausen
noch 1060 Verkehrsunfälle registriert worden waren, erhöhte sich die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle im Jahr 2015 um 213 Unfälle auf 1273. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Zunahme um 20,09 %.
Aufgeschlüsselt auf die verschiedenen Unfalltypen
• Verkehrsunfall mit Personenschaden (VU-PS)
Ein VUPS liegt vor, wenn mindestens
o ein Verkehrsteilnehmer getötet, oder
o ein Verkehrsteilnehmer verletzt worden ist.
• Verkehrsunfall mit schwerwiegendem Sachschaden (VU-SW)
Ein VUSW liegt vor, wenn nach den Feststellungen der Polizei als
Unfallursache
o eine Verkehrsordnungswidrigkeit, bei der gem. Bußgeldkatalog-
Verordnung eine Geldbuße festgesetzt ist, oder
o eine Straftat im Zusammenhang mit der Teilnahme am
Straßenverkehr anzunehmen ist.
• Kleinunfälle (VU-K)
Ein VUK liegt vor, wenn von der Polizei keine oder nur eine gering-
fügige Verkehrsordnungswidrigkeit festgestellt wird. Die Schadens-
höhe ist dabei unerheblich.
• Wildunfälle (WISA)
Erfreulicherweise sank die Anzahl der Verkehrsunfälle mit verletzten Personen von 141 (2014) auf 137, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 2,83 % entspricht. Gleichzeitig erhöhte sich jedoch die Anzahl der Verletzten von 186 (2014) auf 191. Das entspricht einer geringfügigen Zunahme von 2,68 %. Von diesen 191 Personen waren 44 schwer (Vorjahr 41) und 147 leicht (Vorjahr 145) verletzt worden. In Prozentzahlen ausgedrückt stieg hier die Zahl bei den Leichtverletzten um 1,37 % und bei den Schwerverletzten um 7,31 %. Eine enorme Zunahme war bei den Verkehrsunfällen mit schwerwiegendem Sachschaden zu verzeichnen. Hier stieg die Zahl von 132 (2014) auf 174, was einem Plus von 31,81 % entspricht.
Eine Reduzierung der Anzahl der verletzten Personen könnte sicherlich erreicht werden, wenn die Insassen von Kraftfahrzeugen ihre Sicherheitsgurte anlegen würden. Bei Polizeikontrollen ist immer noch festzustellen, dass häufig gegen die Gurtanlegepflicht verstoßen wird.
Dass die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle stark angestiegen ist, liegt hauptsächlich daran, dass es sich bei den meisten der 1273 Verkehrsunfällen, nämlich bei 962 (das entspricht etwas mehr als 75 %), um sogenannte Kleinunfälle handelt. Das sind Verkehrsunfälle ohne Personenschaden mit keinem oder nur geringfügigen Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung. Diese 962 Kleinunfälle (Vorjahr 787) sind seit den Statistik-Aufzeichnungen der PI Gunzenhausen der höchste Wert bei diesem Unfalltyp.
Unter dieser Kategorie der Kleinunfälle werden auch Wildunfälle registriert, von denen im vergangenen Jahr 535 (Vorjahr 421) bei der Polizei gemeldet wurden. In Prozentzahlen ausgedrückt, stieg hier die Zahl bei den Wildunfällen um 27,08 %. Gegenüber dem Jahr 2007, als noch 305 Wildunfälle aufgenommen wurden, ist dies sogar eine Steigerung von knapp über 75 %. Dieser aktuelle Stand von 535 Wildunfällen ist somit seit den Statistik-Aufzeichnungen der PI Gunzenhausen ebenfalls der höchste Wert bei diesem Unfalltyp.
Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit Unfallflucht stieg im Jahr 2015 (113) im Vergleich zu 2014 (82) um 37,80 %. Die Aufklärungsquote selbst konnte jedoch von den Beamten der PI Gunzenhausen auf 42,47 % (Vorjahr 35,36 %) gesteigert werden und somit 48 Fälle aufgeklärt werden. Nach wie vor ist es allerdings unverständlich, dass sich die Verursacher selbst bei Bagatellschäden von der Unfallstelle entfernen, ohne sich um eine ordentliche Schadensabwicklung zu kümmern. Wer sich nämlich ohne rechtfertigenden Grund von der Unfallstelle entfernt, muss mit gravierenden Folgen rechnen:
Neben Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und / oder Geldstrafe wird in der Regel
• der Führerschein eingezogen.
• Weiter kann dieses Verhalten sowohl in der Kasko als auch in der Haftpflicht den Versicherungsschutz kosten.
Achtung! Ein „Zettel am Auto“ ist zu wenig! Ist der Geschädigte nicht an der Unfallstelle – z.B. wenn ein geparktes Auto angefahren wurde – so muss trotzdem in jedem Fall eine angemessene Zeit gewartet werden. Wie lange hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn sich der Verursacher nach angemessener Wartezeit entfernt, hat er trotz eines evtl. hinterlassenen Hinweiszettels am beschädigten Pkw
• unverzüglich dem Geschädigten – soweit ihm dessen Aufenthalt bekannt ist – oder
• einer nahe gelegenen Polizeidienststelle
zu melden, dass er am Unfall beteiligt gewesen ist.
Die „24 Stunden-Regelung“ bedeutet nicht, dass jeder Unfallverursacher die Unfallstelle einfach verlassen darf. Vielmehr kann danach ein Gericht mögliche Freiheits- oder Geldstrafen mildern oder in Ausnahmefällen ganz von Strafe absehen, wenn
• außerhalb des fließenden Verkehrs ein Kleinunfall mit geringem Sachschaden entstanden ist und
• der Verursacher binnen 24 Stunden die erforderlichen Feststellungen freiwillig nachträglich ermöglicht.
Unter der Zielgruppe „Junge Erwachsene“, die im Straßenverkehr besonders gefährdet und überdurchschnittlich häufig in Verkehrsunfälle verwickelt sind, versteht man Personen im Alter zwischen 18 und 24 Jahren. Die Anzahl der Verkehrsunfälle, die durch junge Fahranfänger verursacht wurden, steigerte sich geringfügig von 56 (2014) auf 59, was einer Zunahme von 5,3 % entspricht. Gleichzeitig stieg hier die Anzahl der Verletzten von 56 (2014) auf 61. Hauptunfallursache Nummer 1 war in dieser Zielgruppe im Jahr 2015 Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot, gefolgt von Fehlern beim Abbiegen, sowie ein zu geringer Sicherheitsabstand. Die Unfallursache „nicht angepasste Geschwindigkeit“ rangiert in dieser Zielgruppe lediglich auf der fünften Position.
Bei der Gruppe der Senioren (ab 65 Jahre) stieg die Zahl der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Senioren von 64 (2014) auf 74 an. Allerdings reduzierten sich die von Senioren verursachten Verkehrsunfälle von 47 (2014) auf 41, was einen Rückgang von 12,7 % entspricht. Erfreulicherweise reduzierte sich auch die Anzahl der Verletzten von 34 (2014) auf 16. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem enormen Rückgang um 52,9 %. Hauptunfallursache Nummer 1 war bei der Zielgruppe der Senioren das Missachten der Vorfahrt.
Die vermehrten Alkoholkontrollen der Polizeiinspektion Gunzenhausen haben sicherlich dazu beigetragen, dass die Verkehrsunfälle mit Alkoholeinfluss von 10 im Jahr 2014 auf 5 Unfälle (minus 50 %) im Jahr 2015 zurückgegangen sind. Bei diesen Unfällen wurden 3 Personen (Vorjahr 6) verletzt.
Bedauerlicherweise ereigneten sich im Dienstbereich der PI Gunzenhausen im vergangenen Jahr drei Schulwegunfälle, bei denen insgesamt drei Schüler leicht verletzt wurden.
Bei den sogenannten Geschwindigkeitsunfällen mit Personenschaden verzeichnete die Polizeiinspektion Gunzenhausen ebenfalls einen Rückgang. Waren es hier im Jahr 2014 noch 11 Verkehrsunfälle, so sank die Zahl dieser Verkehrsunfälle mit Personenschaden im Jahr 2015 auf 7. In Prozentzahlen ausgedrückt bedeutet dies einen Rückgang von 36,36 %. Dies dürfte auch auf die verstärkt durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen im Dienstbereich zurückzuführen sein. Gleichzeitig reduzierte sich die Anzahl der Verletzten von 15 (2014) auf 7. Das entspricht ebenfalls einem erfreulichen Rückgang von 53,33 %. Besonders bedauerlich ist jedoch die Tatsache, dass erstmals seit 2008 wieder eine Person bei einem „Geschwindigkeitsunfall“ zu Tode kam.
Im Jahr 2015 ereigneten sich 3 Verkehrsunfälle bei denen insgesamt 3 Personen zu Tode kamen. Die Zahl der Verkehrstoten lag noch im Vorjahr (2014), zum zweiten Mal seit den Aufzeichnungen der Verkehrsunfallstatistik, bei 0.
• Im Juli fuhr eine Pkw-Fahrerin auf der B 13, aus Richtung Scheupeleinsmühle kommend, in Richtung Unterasbach. Zur gleichen Zeit fuhr ein Pkw-Fahrer die B 13 in entgegengesetzte Richtung. Zwischen den Abzweigungen Aha und Gunzenhausen kam die Pkw-Fahrerin aus unbekannter Ursache auf die Gegenfahrbahn und stieß dort frontal mit dem entgegenkommenden Pkw zusammen. Die 28-jährige Pkw-Fahrerin verstarb aufgrund ihren schweren Verletzungen noch an der Unfallstelle. Der Fahrer des entgegenkommenden Pkw, sowie sein Beifahrer wurden beim Verkehrsunfall schwer verletzt.
• Ende Juli fuhr ein Pkw-Fahrer die B 466 von Obererlbach kommend in Fahrtrichtung Brand. Der Fahrer kam hierbei ins linke Bankett, lenkte anschließend dagegen und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Dort prallte der Porsche mit hoher Geschwindigkeit gegen einen Baum, sodass das Fahrzeug mittig auseinanderriss. Der Pkw-Fahrer wurde dabei aus dem Fahrzeug geschleudert, wobei er an Ort und Stelle tödliche Verletzungen erlitt.
• Ende August befuhr eine Fahrzeugkolonne die B 466 von Unterwurmbach kommend in Fahrtrichtung Gnotzheim. Die Kolonne hatte sich hinter einem Lkw gebildet. Ein Pkw-Fahrer überholte den vor ihm fahrenden Pkw, sowie den Lkw. Als dieser Pkw-Fahrer seinen Überholvorgang fast abgeschlossen hatte, nahm er im Rückspiegel einen anderen Pkw wahr, der ebenfalls überholte. Links neben diesem überholenden Pkw befand sich auf selber Höhe ein Motorradfahrer. Im selben Moment kam der Motorradfahrer nach links von der Fahrbahn ab und prallte letztlich gegen einen Baum. Der 63-jährige Motorradfahrer erlag noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen. Es bleibt bislang unklar, ob es zwischen dem überholenden Pkw und dem Motorrad tatsächlich eine Berührung gab, da sich dieser Pkw-Fahrer vom Unfallort entfernte und trotz umfangreicher polizeilicher Ermittlungen bislang nicht ermittelt werden konnte.
Wie in den vergangenen Jahren, so waren auch im Jahr 2015 wieder die häufigsten Unfallursachen der ungenügende Sicherheitsabstand, die Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren, das Missachten der Vorfahrt, die Fehler beim Abbiegen, sowie Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot. Die nicht angepasste Geschwindigkeit und die Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr spielen ebenfalls eine nicht unwesentliche Rolle.
Um den vorgenannten Unfallzahlen weiterhin entgegen zu wirken und die Verkehrsmoral zu heben, werden von der Polizeiinspektion Gunzenhausen die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wie Geschwindigkeits- und Gurtkontrollen, sowie Alkohol- und Drogenkontrollen mit Nachdruck fortgesetzt.
Quelle: PI Gunzenhausen – EPHK Eckert