SPD Landtagsfraktion fordert eine gezielte Stärkung der Investitionskraft der Kommunen

München – Der Bayerische Landtag hat heute die Informationen über die Verteilung der Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen 2017 erhalten. Das sind staatliche Gelder, die bayerische Gemeinden, Städte und Landkreise erhalten. Der Landtag hat dafür im Staatshaushalt insgesamt – wie bereits im Vorjahr – die Rekordsumme von 150 Millionen Euro bereitgestellt.

Stefan Schuster MdL (SPD)

Der Sprecher der mittelfränkischen SPD-Landtagsabgeordneten Stefan Schuster ist über diese guten Nachrichten auch deshalb besonders erfreut, weil die Erhöhung der Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen eine langjährige und nachdrückliche Forderung der SPD-Landtagsfraktion ist, um Kommunen in Sondersituationen besser unterstützen zu können.

Wie Stefan Schuster mitteilen kann, erhalten 2017 folgende Landkreise, Städte und kreisangehörigen Gemeinden in Mittelfranken Bedarfszuweisungen / Stabilisierungshilfen in folgender Höhe:
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 400.000 Euro
Kreisfreie Stadt Fürth 6.400.000 Euro
Stadt Wassertrüdingen 3.230.000 Euro
Markt Cadolzburg 1.200.000 Euro
Stadt Hersbruck 800.000 Euro
Gemeinde Vorra 200.000 Euro

Schuster freut sich besonders über die guten Nachrichten für seinen Betreuungs-Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, auch wenn es letztes Jahr noch 100.000 Euro mehr waren.

2012 wurden das Instrument der Stabilisierungshilfen – eine Sonderform der Bedarfszuweisung
– eingeführt. Stabilisierungshilfen sollen Kommunen, die aufgrund objektiver Indikatoren als
strukturschwach gelten bzw. von der negativen demografischen Entwicklung besonders
betroffen sind und sich unverschuldet in einer finanziellen Notlage befinden, als staatliche Hilfe
zur Selbsthilfe dienen.

Die SPD-Landtagsfraktion tritt in den laufenden Haushaltsberatungen im Landtag darüber hinaus
dafür ein, gezielt die Investitionskraft der Kommunen zu stärken, denn viele Gemeinden und
Landkreise können die erforderlichen Investitionen aus eigener Kraft nicht mehr leisten. Stefan
Schuster nennt dafür drei zentrale Bereiche: „Handlungsbedarf besteht beim öffentlichen
Nahverkehr und bei der Sanierung kommunaler Gebäude und Schwimmbäder.“

Mit Interesse hat der Abgeordnete auch zur Kenntnis genommen, dass die Staatsregierung den
Sanierungsbedarf der kommunalen Schwimmbäder mittlerweile zumindest auch als Problem
erkannt hat. Die Förderung der Kommunen bei der Schwimmbadsanierung mit staatlichen Mitteln
ist nämlich eine langjährige Forderung der SPD-Landtagsfraktion.

Quelle und Bild: Stefan Schuster MdL (SPD)

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