Sperrung von Kreisstraßen für den Gesamtverkehr

Pleinfeld – Die beiden Kreisstraßen WUG 16 „Pleinfeld(B 2)-Walting“ und WUG 3 „Stopfenheim-Dorsbrunn“ sind von 18. Juni bis voraussichtlich 29. Juni 2018 für den Gesamtverkehr gesperrt. Grund hierfür sind Asphaltierungsarbeiten im Rahmen von Deckenerneuerungsmaßnahmen.

Die beiden Kreisstraßen WUG 16 „Pleinfeld(B 2)-Walting“ und WUG 3 „Stopfenheim-Dorsbrunn“ sind von 18. Juni bis voraussichtlich 29. Juni 2018 für den Gesamtverkehr gesperrt. Umleitungsstrecken werden entsprechend ausgeschildert.
(Bildnachweis: www.landkreis-wug.de / www.geodaten.bayern.de)

Pleinfeld: Die Kreisstraße WUG 16 ist zwischen Pleinfeld (B2) und Walting im o. g. Zeitraum für den Gesamtverkehr gesperrt. Die Gesamtsperrung beginnt ab Kemnathen und endet beim Ortsbeginn Walting.

Die Zufahrt nach Kemnathen aus Richtung Pleinfeld über die Kreisstraße ist möglich. Der Verkehr aus Richtung Pleinfeld wird umgeleitet ab der B 2 bei der Abfahrt Pleinfeld-Nord über die Staatsstraße 2224 bis zur Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße nach Pleinfeld, über diese bis zum Kreisverkehr auf der Staatsstraße St 2222, von dort weiter über die Kreisstraße WUG 18 bis Fiegenstall und dort weiter über die Staatsstraße 2389 bis zur Abzweigung der Kreisstraße WUG 17 und über diese bis Walting. Ab Walting erfolgt die Umleitung in umgekehrter Richtung.

Stopfenheim: Die Kreisstraße WUG 3 ist zwischen Stopfenheim und Dorsbrunn im o. g. Zeitraum ebenfalls für den Gesamtverkehr gesperrt.

Der Verkehr wird umgeleitet ab Stopfenheim über die Bundesstraße B 13 bis Theilenhofen, von dort über die Kreisstraße WUG 2, weiter Richtung Thannhausen, ab Thannhausen über die St 2222 Richtung Pleinfeld bis zur Einmündung der Kreisstraße WUG 35 bzw. WUG 3 Richtung Walkerszell und Dorsbrunn. Von Dorsbrunn aus erfolgt die Umleitung in umgekehrter Richtung. Die Zufahrt aus Richtung Dorsbrunn von und nach Tiefenbach über die WUG 3 ist möglich.

Alle Umleitungsstrecken sind entsprechend ausgeschildert. Der Anliegerverkehr ist bis zur Baustelle zugelassen.

Die Voraussetzung für die Einhaltung des Zeitraums 18. Juni bis einschließlich 29. Juni 2018 ist trockenes Wetter, da die Asphaltierungsarbeiten bei Regen nicht durchgeführt werden können. Im Falle von nassem Wetter, verschiebt sich die Sperrung um die Dauer der Regentage.

Die Tiefbauverwaltung des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen bittet die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendige Sperrung und die sich daraus ergebenden Behinderungen, sowie um Berücksichtigung von eventuell längeren Fahrtzeiten.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Lena Ellinger

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