Staatsregierung beschließt Eckpunkte für Doppelhaushalt 2024/2025

München – Die Bayerische Staatsregierung hat heute die Eckpunkte für den Doppelhaushalt 2024/2025 beschlossen. Mit dem Doppelhaushalt 2024/2025 wird eine starke Finanzierungsgrundlage für den Start der Bayernkoalition in die neue Legislaturperiode geschaffen. Mit der Aufstellung eines Doppelhaushalts wird Planungssicherheit für die kommenden beiden Haushaltsjahre hergestellt.

Der Freistaat Bayern steht auch weiterhin für eine solide, nachhaltige und generationengerechte Finanz- und Haushaltspolitik. Dafür ist neben einer klugen Prioritätensetzung auch weiterhin strikte Ausgabendisziplin erforderlich. Der Haushaltsentwurf 2024/2025 kommt ohne neue Schulden aus. Die verfassungsrechtliche Schuldenbremse wird eingehalten. Ab dem Haushaltsjahr 2024 wird mit der Tilgung der zur Bewältigung der Corona-Krise in den Jahren 2020 bis 2022 im Sonderfonds Corona-Pandemie aufgenommenen Schulden begonnen.

1. Der Ministerrat hebt folgende Eckpunkte des Haushalts 2024/2025 hervor:

Die Gesamtausgaben 2024/2025 betragen insgesamt knapp 149 Mrd. Euro.

Die Ausgaben steigen im Jahresdurchschnitt 2024/2025 um rund 3,1 %.

Die Bildungsausgaben steigen weiter deutlich an und bilden mit insgesamt rund 52 Mrd. Euro den größten Ausgabenblock im Staatshaushalt.

Im Bereich der Inneren Sicherheit und des Rechtsschutzes sind insgesamt Ausgaben in Höhe von rund 17 Mrd. Euro eingeplant.

Die Ausgaben für Gesundheit betragen insgesamt rund 3,6 Mrd. Euro.

Der kommunale Finanzausgleich 2024 erreicht mit rund 11,4 Mrd. Euro einen neuen Spitzenstand. Dies bedeutet einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um rund 213 Mio. Euro.

Die Investitionsausgaben werden deutlich erhöht und betragen nunmehr insgesamt gut 22 Mrd. Euro. Die Investitionsquote steigt im Jahresdurchschnitt 2024/2025 auf 15,0 %.

Zur Tilgung der coronabedingten Kreditaufnahme ist zunächst eine Tilgung i. H. v. 100 Mio. Euro vorgesehen.

Für den Doppelhaushalt 2024/2025 sind gut 6.000 zusätzliche Stellen vorgesehen. Darin enthalten sind insbesondere 4.100 zusätzliche Stellen für weitere Verbesserungen des bayerischen Schulsystems und zur Sicherung der Unterrichtsversorgung (2.900 Lehrerstellen und 1.200 Stellen für Unterstützungskräfte an Schulen) und knapp 1.000 zusätzliche Stellen für Polizei und Justiz

2. Der Ministerrat stellt folgende Ausgabenschwerpunkte für den Entwurf des Haushalts 2024/2025 heraus:

Die staatliche Wohnraumförderung erreicht mit einem Bewilligungsrahmen von rund 885 Mio. Euro im Jahr 2024 und 940 Mio. Euro im Jahr 2025 jeweils ein neues Rekordniveau. Sie umfasst darüber hinaus das kommunale Wohnraumförderungsprogramm (150 Mio. Euro pro Jahr), die Bayerischen Holzbauförderung (35 Mio. Euro pro Jahr) und die Studentenwohnraumförderung (38 Mio. Euro pro Jahr). Zusätzlich stärken wir die Eigenkapitalbasis der Studentenwerke zur Realisierung von studentischem Wohnraum um insgesamt 50 Mio. Euro. Damit steht für den Bereich des studentischen Wohnraums in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt ein Betrag rund 330 Millionen Euro zur Verfügung. Die „Wohnungsbaumilliarde“ (Bewilligungsrahmen) wird damit– wie im Koalitionsvertrag vereinbart – verstetigt.

Für weitere Kapitalzuführungen an die BayernHeim GmbH werden im Haushaltsentwurf 2024/2025 120 Mio. Euro aus Grundstockmitteln sowie insgesamt 125 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen eingeplant. Für das Ziel, bis zum Jahr 2025 10.000 neue Wohnungen auf den Weg zu bringen, wird damit eine auskömmliche Finanzierungsgrundlage geschaffen.

Der Bewilligungsrahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms wird im Haushaltsentwurf 2024/2025 mit insgesamt 230 Mio. Euro auf hohem Niveau fortgeführt. Zusammen mit den Bund-Länder- und EU-Programmen ergibt sich für beide Jahre ein Bewilligungsrahmen in Höhe von insgesamt rund 635 Mio. Euro.
Mit den für das sog. „BayernDarlehen“ vorgesehenen Mitteln kann im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm ein zusätzliches Darlehenskontingent in Höhe von 250 Mio. Euro generiert werden. Damit kann ein wesentlicher Baustein des Bayerischen Baukonjunkturprogramms bereits vollständig umgesetzt werden.

Für den Neubau von Staatsbedienstetenwohnungen werden weitere Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 160 Mio. Euro (zzgl. Ca. 156 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen) sowie weitere 60,0 Mio. Euro (zzgl. 51 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigung) für Kapitalzuführungen an die staatseigene Stadibau GmbH vorgesehen.
Die Mittel für den Hochschulbereich im Haushaltsplan des Wissenschaftsministeriums sollen im Doppelhaushalt auf insgesamt gut 14 Mrd. Euro steigen. Die zusätzlichen Mittel sind unter anderem für neue Technologietransferzentren sowie für den weiteren Aufbau der TU Nürnberg vorgesehen. Bei den Universitätsklinika sollen das Bayerische Krebsforschungszentrum, der Medizincampus Niederbayern, der Medizincampus Oberfranken sowie die Universitätsklinik Augsburg weiter aufgebaut werden. Für die einzigartige Technologieoffensive „Hightech Agenda Bayern“ werden insgesamt 1,1 Mrd. Euro eingeplant.
Für den flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau von ganztägigen Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter werden im Kultus- und Arbeitsministerium insgesamt über 1,2 Mrd. Euro veranschlagt.

Die Mittel für die Förderung von Kindertageseinrichtungen (insb. Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG, Beitragszuschuss für Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung und Bayerische Krippengeld) steigen deutlich auf zusammen rund 6,9 Mrd. Euro.
Für das Bayerische Familiengeld sind für beide Jahre insgesamt rund 1,6 Mrd. Euro eingeplant.

Die Ausgaben für das Bayerische Landespflegegeld werden im Haushaltsentwurf auf insgesamt 890 Mio. Euro steigen. Für Schaffung, Ersatzneubau sowie Umbau und Modernisierung u.a. von Tagespflegeplätzen sowie Pflegeheimen und von Vorhaben zur Stärkung der Pflege im sozialen Nahraum sind insgesamt gut 143 Mio. Euro vorgesehen. Zur Verstetigung der Investitionskostenförderung für Pflegeplätze wird der Verfügungsrahmen auf insgesamt rd. 303 Mio. Euro erhöht.

Für ein Förderprogramm zur Unterstützung kleinerer Krankenhäuser sollen insgesamt 25 Mio. Euro veranschlagt werden.

Die Mittel für den Meisterbonus werden einzelplanübergreifend auf insgesamt rund 172 Mio. Euro erhöht.
Zur weiteren Umsetzung des Energie- und Klimapakets werden im Bereich der Energieförderung insbesondere für die Förderung von Elektrolyseuren zur Wasserstoffproduktion insgesamt rund 51 Mio. Euro eingeplant. Im Bereich der Bioenergie sind insgesamt 22 Mio. Euro Ausgabemittel eingeplant. Durch die Aufstockung der Mittel für den „Energiekredit Regenerativ“ um 5 Mio. Euro auf insgesamt 15 Mio. Euro kann die LfA Förderbank ihr Kreditangebot auf die Finanzierung von Wärmenetzen ausweiten.

Zum Einstieg in die Umsetzung des „Zukunftsvertrags Landwirtschaft“ werden insgesamt 40 Mio. Euro vorgesehen. Für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sind rund 149 Mio. € pro Jahr vorgesehen. Anders als der Bund steht der Freistaat damit zu seiner Verantwortung für den ländlichen Raum.

Die Einsatz- und Betriebsmittel sowie Sachinvestitionen der bayerischen Polizei (sog. „Polizei-Budget„) wachsen im Jahr 2024 auf ein erneutes Rekordniveau von rund 592 Mio. Euro an. Darin enthalten sind zusätzliche Mittel für den Kauf der größeren und leistungsstärkeren Polizeihubschrauber der 4-Tonnenklasse. Für das „Polizei-Budget“ werden im Haushaltsentwurf 2024/2025 insgesamt rund 1,12 Mrd. Euro eingeplant.

Die Mittel für den Feuerwehrbereich steigen auf insgesamt rund 226 Mio. Euro. Die Finanzierung erfolgt vollständig aus den Einnahmen der Feuerschutzsteuer. Für die Bereiche Rettungsdienst und Katastrophenschutz sind insgesamt rund 192 Mio. Euro eingeplant.

Die Mittel für die Sportförderung sollen auf zusammen 216 Mio. Euro erhöht werden. Die zusätzlich bereitgestellten Mittel sind insbesondere für eine erhöhte Verbandsförderung im Breiten- und Nachwuchsleistungssport, die Vereinspauschale sowie die Fortführung des Schwimmförderprogramms vorgesehen.

Die Ausgabemittel für den Schienenpersonennahverkehr aus Regionalisierungsmitteln erhöhen sich auf insgesamt rund 4,3 Mrd. Euro.

Zur Fortführung des „Deutschlandticket“ in den Jahren 2024 und 2025 sind insgesamt fast 1,3 Mrd. Euro vorgesehen; je zur Hälfte aus Bundesmitteln und Landesmitteln finanziert. Ein belastbares Bekenntnis des Bundes zur Weiterfinanzierung steht bis heute noch aus.

Die Ausgaben für die Staatsstraßen werden mit zusammen rund 1,1 Mrd. Euro auf Rekordniveau angehoben.

Für Kunst und Kultur sind im Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums ebenfalls erhebliche Aufwüchse vorgesehen. Die Ausgaben steigen für beide Jahre zusammen auf rund 1,4 Mrd. Euro. Geplant sind hierbei vor allem eine Stärkung der Denkmalpflege, die Unterstützung der Freien Kunstszene, der Förderung nichtstaatlicher Theater und darstellender Kunst, ein Zuschuss an die Stadt Nürnberg zur Sanierung der Kongresshalle sowie eine Digitalisierungsoffensive.

3. Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird auf dieser Basis nun den Entwurf des Doppelhaushalts 2024/2025 zu erstellen und dem Ministerrat zur endgültigen Beschlussfassung vorlegen.

4. Die Personalausgaben des Freistaats dürfen zur Wahrung politischer Spielräume nicht dauerhaft überdurchschnittlich wachsen. Nötig ist ein kraftvolles Gegensteuern bei den Stellen. Durch eine strikte Aufgabenüberprüfung, Einsatz von moderner Technik und konsequenten Bürokratieabbau sollen staatliche Aufgaben reduziert werden, um nicht nur Wirtschaft und Bürger zu entlasten, sondern auch Personalressourcen freizusetzen. Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird beauftragt, im Rahmen eines Dialogprozesses ein Konzept zur Reduzierung der (Plan-) Stellen in der Verwaltung um bis zu 5.000 Stellen im Zeitraum bis 2035 zu prüfen. Dabei sollen auch Einsparungen durch die „Digitale Dividende“ und den Einsatz von Instrumenten der Künstlichen Intelligenz erreicht werden. Die Ressorts werden aufgefordert, Prozesse und Aufgaben zu überprüfen und konkrete Vorschläge zu unterbreiten.

5. In Zeiten wachsenden Fachkräftemangels und gleichzeitig hohen Nachwuchsbedarfs gilt es, das vorhandene Arbeitspotential der Beschäftigten des Freistaats Bayern in bestmöglicher Weise auszuschöpfen. Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird beauftragt zu prüfen, ob und ggf. welche Möglichkeiten bestehen, die Teilzeitquote entweder im Vollzugswege und/oder durch Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen auf für alle Beteiligten verträgliche Weise zurückzuführen. Dabei stehen vor allem freiwillige Anreize im Vordergrund. Bei allen Überlegungen sollen die Interessenvertretungen der Beschäftigten, insbesondere die Berufsverbände umfassend im Rahmen eines Dialogprozesses eingebunden werden.

Quelle: Bayerische Staatsregierung – Pressestelle

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