Muhr am See – Am Samstagfrüh, um 00:43 Uhr, wurde ein PKW-Fahrer in Muhr am See einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei konnte bei dem Fahrer Alkoholgeruch festgestellt werden.
Ein freiwilliger Test ergab einen Wert von 0,28 mg/l. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Den Fahrer erwartet ein Fahrverbot und eine Geldbuße.
Quelle: PI Gunzenhausen