Verkehrsordnungswidrigkeit deckt Fahren ohne Fahrerlaubnis auf

Treuchtlingen – Eine begangene Verkehrsordnungswidrigkeit wurde einem 53 Jahre alten Lkw-Fahrer zum Verhängnis, da bei den Ermittlungen festgestellt wurde, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.

Im November wurde der Mann auf der B 2 beanstandet, da er mit seinem 40-Tonnen-Sattelzug zu schnell unterwegs war. Bei den Ermittlungen im Bußgeldverfahren wurde nun festgestellt, dass der Mann zum Tatzeitpunkt keine Fahrerlaubnis hatte.

Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Quelle:: PI Treuchtlingen

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