Vorfahrtverletzung führt zu Verkehrsunfall

Treuchtlingen – Am Montag, 07.05.2018, gegen 06.25 Uhr, ereignete sich in Wettelsheim an einer Kreuzung mit der Vorfahrtregel „rechts vor links“ ein Verkehrsunfall mit ca. 2.000 Euro Sachschaden und 2 Leichtverletzten.

Eine 54-jährige Pkw-Fahrerin befuhr die Mühlstraße ortseinwärts und übersah das Fahrzeug eines 56 Jahre alten Mannes, der aus der Sonnenstraße kam. Beide Unfallbeteiligten wurden leicht verletzt, benötigten aber keinen Rettungsdienst, die beiden Pkw wurden total beschädigt.

Quelle: PI Treuchtlingen

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