Wasserrechtliche Genehmigung für die Erweiterung des Steinbruchs im Weißenburger Wald

Weißenburg – Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat mit Bescheid vom 17.01.2024 die wasserrechtliche Genehmigung für die Erweiterung des Steinbruchs der Firma Schotter- und Steinwerk GmbH & Co. KG im Weißenburger Wald erteilt.

Im immissionsschutzrechtlichen Bescheid des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen vom 30.08.2022 wurde festgelegt, dass für die geplante Erweiterung des Steinbruchs durch die Firma Schotter- und Steinwerk GmbH & Co. KG ein wasserrechtliches Verfahren durchzuführen ist. Denn die mit der Steinbrucherweiterung verbundene, unvermeidbare Einleitung von mit Trübstoffen und Sedimenten beladenem Niederschlagswasser in das Grundwasser stellt eine genehmigungspflichtige Gewässerbenutzung nach dem Wasserhaushaltsgesetz dar. Daraufhin hat die Firma Schotter- und Steinwerk GmbH & Co. KG die Antragsunterlagen für die wasserrechtliche Genehmigung beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen im Oktober 2022 eingereicht.

Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach hat als amtlicher Sachverständiger das entsprechende Gutachten zu dem Vorhaben erstellt und Inhalts- und Nebenbestimmungen vorgeschlagen.

Am Verfahren wurden ebenso die Untere Naturschutzbehörde, das Gesundheitsamt sowie der BUND Naturschutz e.V. beteiligt. Weiterhin wurden, aufgrund der Lage des Steinbruchs im Einzugsgebiet der Steinriegelquelle, die Stadtwerke Treuchtlingen sowie die Stadtwerke Weißenburg beteiligt.

Die Stadtwerke Treuchtlingen, die Stadtwerke Weißenburg sowie der BUND Naturschutz in Bayern e.V. haben Einwände gegen das Vorhaben erhoben. Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach hat diesbezüglich Anfang August 2023 Stellung genommen sowie das Gutachten bezüglich der Inhalts- und Nebenbestimmungen ergänzt. Im Oktober 2023 wurden seitens des Gesundheitsamtes ergänzende Auflagen festgelegt.

Die vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach sowie vom Gesundheitsamt vorgeschlagenen Inhalts- und Nebenbestimmungen wurden in die Genehmigung übernommen.

Die Einwendungen des BUND Naturschutz e.V. sowie der Stadtwerke Treuchtlingen und Stadtwerke Weißenburg wurden entsprechend der wasserrechtlichen Vorschriften behandelt.

Am 17.01.2024 wurde die beschränkte stets widerrufliche wasserrechtliche Erlaubnis erteilt und die sofortige Vollziehung des Bescheides angeordnet. Die beteiligten Behörden und Einwendungsführer haben einen Abdruck des Bescheides erhalten.

Zum Schutz der Steinriegelquelle, welche Teil der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist, wurden umfangreiche Inhalts- und Nebenbestimmungen festgesetzt.

Insbesondere ist die Errichtung neuer Grundwassermessstellen sowie die Definition geeigneter Zustrom- und Abstrommessstellen erforderlich. In der Steinriegelquelle ist eine kontinuierliche Trübungs- und Schüttungsmessung zu installieren. Des Weiteren sind in regelmäßigen Abständen die Ökosysteme der Steinriegelquelle und der Kirchbachquelle im Rahmen eines biologischen Gutachtens zu untersuchen.

Zur Verhinderung und Verminderung der Einträge von Trübe in das Grundwasser und für den Abbau und die Verfüllung wurden ebenso umfangreiche Inhalts- und Nebenbestimmungen getroffen. Die Überwachung der Einhaltung der Inhalts- und Nebenbestimmungen erfolgt als Fremdüberwachung.

Durch die wasserrechtliche Genehmigung kann mit den entsprechend festgesetzten Inhalts- und Nebenbestimmungen, durch die Befristung sowie durch die festgelegte Überwachung der Schutz für die Steinriegelquelle und des Grundwassers erreicht werden.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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