Windenergie

Zehn Windräder im Raitenbucher Forst genehmigt

Weißenburg – Die Firma Ostwind Erneuerbare Energien GmbH beantragte im Raitenbucher Forst auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1646, 1647, 1647/2, 1673, 1706

Gemarkung Raitenbuch, zehn Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben. Mit Bescheid vom 08.04.2016 wurde von der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen nun die Errichtung und der Betrieb der Anlagen genehmigt. Die Entscheidung über die Genehmigung einer weiteren Windkraftanlage im Raitenbucher Forst steht derzeit von Seiten des Landratsamtes noch aus, wird jedoch voraussichtlich in den nächsten Wochen erfolgen. Darüber hinaus sind bei diesem Windpark auch auf der Eichstätter Landkreisseite noch fünf weitere Anlagen vorgesehen. Zum momentanen Zeitpunkt zählt der geplante Windpark im Raitenbucher Forst somit zu den größten Windkraftprojekten in Bayern.

Bei den beantragten Windkraftanlagen handelt es sich um Anlagen des Typs NORDEX N131, die eine maximale Leistung von 3,0 Megawatt erreichen. Bei einer Nabenhöhe von 134 m und einem Rotordurchmesser von 131 m erreichen die Anlagen eine Gesamthöhe von 199,90 m. Die Inbetriebnahme ist noch für das Jahr 2016 geplant.
Die Anlagenstandorte liegen innerhalb des vom Regionalen Planungsverband der Region Westmittelfranken festgesetzten Vorbehaltsgebietes Windkraft WK 59, welches im Rahmen der 22. Änderung des Regionalplans zum Vorranggebiet aufgestuft werden soll.

Der Genehmigungsbescheid liegt in der Zeit von Montag, 18. April 2016 bis einschließlich Montag, 02. Mai 2016 im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, Umweltamt (Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg, Dienstgebäude F, ehemals „Alte Post“, Zimmer Nr. 2.08) zur Einsicht aus.

Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Eine Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides erfolgt außerdem im Amtsblatt des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen und der Großen Kreisstadt Weißenburg i. Bay. vom 16.04.2016 und auf der Homepage des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen.

Die Firma Ostwind Erneuerbare Energien GmbH stellte bereits im Dezember 2014 einen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag für das Vorhaben. Aufgrund erforderlicher umfangreicher Nachuntersuchungen im Bereich Naturschutz, welche vom Antragsteller zu erbringen und vom Landratsamt naturschutzfachlich zu prüfen waren, war eine Genehmigung erst zum jetzigen Zeitpunkt möglich. Das Landratsamt hat sich seine Entscheidung dabei nicht leicht gemacht. Insbesondere galt es im Zuge einer Abwägung der naturschutzfachlichen Belange zu einer sachgerechten Lösung zu gelangen, die auch die Ziele der Energiewende sowie den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien im Blick hat.

Insgesamt sind im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen derzeit bereits 41 Windkraftanlagen in Betrieb. Mit der erfolgten Genehmigung der zehn Anlagen im Raitenbucher Forst sowie der noch ausstehenden Entscheidung über eine weitere Anlage werden voraussichtlich elf Windkraftanlagen in absehbarer Zeit noch hinzukommen. Zudem befinden sich beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen derzeit insgesamt 5 weitere Anlagen noch im Genehmigungsverfahren. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen leistet damit im Bereich der Windkraft einen ganz erheblichen Beitrag zur gewünschten Energiewende in Deutschland. Nach Auffassung von Landrat Gerhard Wägemann sind mit den nunmehr genehmigten bzw. noch zur Genehmigung anstehenden Windkraftanlagen die im Landkreis vorhandenen regionalen Ausbaupotentiale unter Berücksichtigung des Natur- und Landschaftsschutzes weitgehend ausgeschöpft.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

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