Treuchtlingen – Am Mittwoch, 12.04.2017, gegen 14.00 Uhr, wurde auf der Kreisstraße WUG 5 von Holzingen in Richtung Bubenheim ein 57 Jahre alter Pkw-Fahrer mit dem Laserhandmessgerät mit 140 Stundenkilometern bei erlaubten 100 km/h gemessen.
Bei der anschließenden Kontrolle des Treuchtlingers wurde festgestellt, dass seine Fahrerlaubnis seit ca. 5 Jahren abgelaufen war. Gegen den 57-jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, die Weiterfahrt unterbunden und das Fahrzeug verkehrssicher abgestellt.
Quelle: PI Treuchtlingen