Weitere Selbsttests für Schulen und Tagesbetreuungseinrichtungen im Landkreis Ansbach

Ansbach – Im Rahmen der Umsetzung der Bayerischen Teststrategie zur Prävention der Übertragung von SARS-CoV-2 stellt die Bayerische Staatsregierung dem an Schulen sowie an Staatsinstituten für die Ausbildung von Fach- und Förderlehrern tätigen Personal sowie den Schülerinnen und Schülern und Personal in Tagesbetreuungseinrichtungen kostenlos Selbsttests zur Laienanwendung zur Verfügung. Dies soll für mehr Sicherheit im Unterrichts- und Tagesbetreuungsbetrieb sorgen. Die Selbsttestung für die Schülerinnen und Schüler soll nach den Osterferien ausschließlich in der Schule stattfinden.

Nachdem im ersten Schritt nur Selbsttests für Personal in Schulen und Kindertageseinrichtungen geliefert wurden, erhielt das Landratsamt Ansbach am 23.03.2021 knapp 65.000 Selbsttests für Schülerinnen und Schüler. Diese wurden am 30. und 31.03.2021 an die Gemeinden im Landkreis zur Weitergabe an die Einrichtungen ausgeliefert.

Am 31.03.2021 wurden weitere 85.000 Selbsttests für Schülerinnen und Schüler sowie für das Personal in Schulen und Kindertagesstätten seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege an das Landratsamt Ansbach geliefert. Nach der Kommissionierung wurde am Dienstag, den 06.04.2021, mit der Auslieferung der Selbsttests begonnen.

Zukünftig wird im Landratsamt Ansbach mit vermehrten Lieferungen an Selbsttests gerechnet. Daher wird aktuell ein Konzept zur Verteilung unter Einbindung der Feuerwehren und Gemeinden etabliert. Die Feuerwehren holen die Selbsttests im Landratsamt Ansbach ab und verteilen diese auf mehreren Routen an die Gemeinden im Landkreis Ansbach, die diese wiederum an die Schulen und Einrichtungen weitergeben bzw. bei sich abholen lassen.

Für die Testpflicht von Schülerinnen und Schülern gilt folgendes:

Bei einem 7-Tage-Inzidenzwert von über 100 besteht die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler nur in den Schularten und Jahrgangsstufen, für welche Präsenz- oder Wechselunterricht stattfindet. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 sollen laut Bayerischem Staatsministerium für Unterricht und Kultus zweimal pro Woche Selbsttests stattfinden, deren Teilnahme seitens des Ministeriums nachdrücklich empfohlen wird. Eine Testpflicht entfällt.

Quelle: Landratsamt Ansbach – Pressestelle

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert