Verkauf in Bekleidungsgeschäften untersagt

Gunzenhausen – Entgegen der aktuell gültigen Vorschriften hatten am Dienstag im Stadtgebiet mehrere Bekleidungsgeschäfte geöffnet.

Die jeweiligen Verantwortlichen wurden durch die Polizei auf die derzeit gültigen Bestimmungen nach dem Infektionsschutzgesetz hingewiesen, der Verkauf in den Läden musste nach Anordnung des Landratsamtes eingestellt werden. Dieses ist auch für die Ahndung der vorliegenden Ordnungswidrigkeiten zuständig.

Quelle: PI Gunzenhausen

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