Arbeitszeiten im Hotel- und Gastgewerbe

Ansbach – Die bayerische Gewerbeaufsicht hat in den Jahren 2015 und 2016 im Rahmen eines bayernweiten Arbeitsprogramms die gesetzlichen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes in Hotels und Gastronomiebetrieben überprüft.

Im Fokus standen zudem der Jugendarbeitsschutz und der Mutterschutz,
da Jugendliche und schwangere Beschäftigte besonders vor Überforderung, Überbeanspruchung
und den Gefährdungen am Arbeitsplatz geschützt werden müssen.
27% der 523 kontrollierten Betriebe waren gänzlich ohne Mängel.
Im Rahmen der Überprüfung wurden bayernweit allerdings auch insgesamt 1.302 Mängel festgestellt.

Lediglich in 4 % der Betriebe waren die Verstöße so schwerwiegend, dass sie den Erlass eines Bußgeldbescheids bzw. Anordnungsbescheids durch die Aufsichtsbehörde erforderlich machten. So wurde bei einem kontrollierten Hotel die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit einer Angestellten um bis zu sechs Stunden überschritten und die Mindestruhezeit von 10 Stunden nach dem Ende der Arbeit um drei Stunden unterschritten. In Rund 36 % der besichtigten Betriebe in Mittelfranken wurden Arbeitszeitverstöße festgestellt. Bei 13 % der mittelfränkischen Betrieben waren hierbei auch Jugendliche betroffen.

Bei jedem zweiten Betrieb wurden zudem allgemeine Defizite in der Organisation des Arbeitsschutzes festgestellt, wie z. B. nicht durchgeführte Gefährdungsbeurteilung oder Unterweisung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Rund einem Drittel der revidierten Betriebe war die gesetzliche Pflicht zur Meldung der Beschäftigung einer werdenden Mutter an das Gewerbeaufsichtsamt nicht bekannt. Anhand der Mitteilungen können die Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht im Zweifel gezielt auf die Betriebe zugehen und vor Ort für den Schutz der Beschäftigten sorgen.

Allgemein ist festzustellen, dass die Arbeit in der Hotellerie und Gastronomie häufig durch ungünstige Arbeitszeiten, wie beispielsweise geteilte Dienste, Nacht- und Sonntagsarbeit geprägt ist. Eine flexible Gestaltung der Schicht- und Arbeitspläne lässt das Arbeitszeitgesetz im Hotel- und Gastgewerbe zu. Überlange Arbeitszeiten, hohe Belastungen zu Stoßzeiten und keine oder zu kurze Ruhepausen füh-ren die Beschäftigten jedoch auf Dauer an ihre physischen und psychischen Grenzen. Laut Bundes-anstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund führen lange Arbeitszeiten zu einem deutlichen Anstieg des Unfallrisikos – wobei ab der neunten Stunde die Zunahme überproportional ist – sowie zu einer Abnahme der Leistungsfähigkeit. Daher begrenzt das Arbeitszeitgesetz die maximal mögliche tägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden, wobei Ruhepausen nicht zur Arbeitszeit zählen. Ausreichend lange Ruhe- und Pausenzeiten stellen die notwendige Erholung der Arbeitnehmer sicher. Spezielle Regelungen gelten für Jugendliche und schwangere bzw. stillende Frauen.

Quelle: Regierung von Mittelfranken – Pressestelle

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