Aus Unachtsamkeit von der Fahrbahn abgekommen

Treuchtlingen – Am Dienstag, 31.01.2017, gegen 18.15 Uhr, befuhr ein 19-jähriger Pkw-Fahrer die Staatsstraße 2230 von Gunzenhausen in Richtung Treuchtlingen.

Kurz vor dem Ortsbeginn Treuchtlingen geriet er aus Unachtsamkeit nach rechts von der Fahrbahn ab, steuerte gegen und schleuderte in den linken Straßengraben.

Der Pkw des jungen Mann wurde total beschädigt (ca. 2.500 Euro), der Sachschaden an dem Böschungsgehölz beträgt ca. 200 Euro. Der 19-jährige aus einer südlichen Landkreisgemeinde wurde bei dem Verkehrsunfall nicht verletzt.

Quelle: PI Treuchtlingen

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