Behinderte

Neue Förderrichtlinie zu Angeboten für Menschen mit Behinderung

Ansbach – Ab 1. Januar 2017 tritt eine neue Richtlinie in Kraft, die Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen für

Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung unterstützt.

Der Bezirksausschuss des Bezirks Mittelfranken hat diese Richtlinie in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Gefördert werden können Bildungsmaßnahmen wie Seminare, Tagungen oder Kurse beziehungsweise Veranstaltungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben.

Beispiele hierfür können Begegnungsfeste sein, Kulturveranstaltungen oder Straßenfeste. Zusätzlich können Anträge für ein- oder mehrtägige Freizeitmaßnahmen gestellt werden, darunter fallen Ausflugs- und Urlaubsfahrten ebenso, wie Sportangebote oder Besuche von öffentlichen Veranstaltungen.

Antragsberechtigt sind als Veranstalter die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und sonstige Veranstalter. Zur weiteren Information ist die Richtlinie auf der Homepage des Bezirks Mittelfranken unter www.bezirk-mittelfranken.de zu finden.

Bayernweit beträgt die maximale jährliche Fördersumme 1,19 Millionen Euro, die entsprechend der Bevölkerungszahlen auf die sieben Bezirke verteilt werden. Auf den Bezirk Mittelfranken entfallen demnach rund 160.800 Euro. Nach dem bisherigen Verfahren wurden in Mittelfranken verschiedene Maßnahmen von sieben Wohlfahrtsverbänden bezuschusst.

Quelle: Bezirk Mittelfranken

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