Bestellung Bezirksschornsteinfegerin auf den Kehrbezirk Weißenburg-Gunzenhausen 7

Weißenbvurg – Ab dem 01.03.2024 ist der Kehrbezirk WUG 7 wieder besetzt: Tanja Grießinger aus Markt Berolzheim wurde von der Regierung von Mittelfranken zum 01.03.2024 als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bestellt.

Der Kehrbezirk Weißenburg-Gunzenhausen 7 umfasst dabei weiterhin folgende Bereiche:

Aus der Gemeinde:                              die Ortsteile:

Markt Berolzheim:                              alle Ortsteile

Meinheim:                                           alle Ortsteile

Alesheim:                                           alle Ortsteile außer Störzelbach und Wachenhofen

Markt Heidenheim:                             Degersheim, Rohrach

Stadt Treuchtlingen:                           Auernheim, Bubenheim, Dornmühle, Freihart, Fuchsmühle, Hagenhof,          Wettelsheim, Wieshof, Ziegelmühle, Zollmühle, Siebeneichhöfe, Schlittenhart, Falbenthal

Polsingen:                                          Döckingen

Mit Ende des Jahres 2012 wurde das damalige Kehrmonopol in weiten Teilen aufgehoben. Seit dem Jahr 2013 können Eigentümer den Kaminkehrer für die vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten frei wählen (freier Schornsteinfeger). Eigentümer müssen die vom freien Schornsteinfeger durchgeführten Arbeiten dann beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachweisen.

Grundsätzlich werden die Schornsteine und Abgasanlagen in regelmäßigen Abständen vom Schornsteinfeger gereinigt. Für Ofenrohre und Verbindungsstücke, die nicht kehrpflichtig sind, ist der Eigentümer selbst verantwortlich. Diese sollten zur eigenen Sicherheit regelmäßig gereinigt werden, denn starke Verunreinigungen können schnell zur Gefahr werden. Durch einen Abgasrückstau etwa kann es zu einer Kohlenmonoxidvergiftung oder durch zu viel Ruß im Schornstein zu einem Schornsteinbrand kommen.

Weitere Informationen zum sicheren Heizen gibt es auf der Homepage des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks unter www.schornsteinfeger.de. Informationen zum Schornsteinfegerwesen im Landkreis und den 14 Kehrbezirken sind auf der Homepage des Landratsamtes unter  www.landkreis-wug.de/schornsteinfegerwesen zu finden.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Sabrina Huf

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