Corona-Infektionsgeschehen weiterhin sehr dynamisch

Weißenburg – Auch während der vergangenen Tage hat die Corona-Situation im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen nicht an Dynamik verloren. Das Infektionsgeschehen verteilt sich weiterhin auf den gesamten Landkreis. Die zahlreichen Neuinfektionen sind nicht auf einzelne Einrichtungen oder Veranstaltungen zurückzuführen und können lokal nicht eingegrenzt werden. Das Gesundheitsamt appelliert an die Bevölkerung, die wichtigsten Hygieneregeln einzuhalten und die verschiedenen Impfangebote wahrzunehmen.

 

Das Gesundheitsamt verzeichnete in den vergangenen Tagen eine so hohe Anzahl an Neuinfektionen wie noch nie seit Beginn der Pandemie. In der Woche vom 01. bis 07. November 2021 wurden ca. 375 positive Fälle gemeldet, davon waren 218 Personen ungeimpft.

Einzelne Hotspots, auf die die Neuinfektionen allein zurückzuführen wären, sind nicht erkennbar. Die Corona-Infektionen verteilen sich auf den gesamten Landkreis. Weiterhin sind auch Alten- und Pflegeheime von Corona-Infektionen betroffen. In betroffenen Einrichtungen werden zum Teil – je nach Infektionsgeschehen – Quarantänen angeordnet.

Auch an beiden Standorten des Klinikums Altmühlfranken werden zunehmend mehr Personen, die positiv auf Corona getestet wurden, behandelt. Derzeit sind in Gunzenhausen und Weißenburg 25 positiv getestete Patientinnen und Patienten, fünf befinden sich auf der Intensivstation.

Ein wichtiger Baustein, um die Pandemie wieder einzudämmen, sind die Impfungen gegen das Coronavirus. Aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage an Impfungen hat das Impfzentrum im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die Kapazität umgehend erhöht. Außerdem wird ab nächster Woche wieder die Möglichkeit eingeführt, Termine am Impfzentrum zu vereinbaren, so dass es nicht mehr zu langen Warteschlangen am Impfzentrum kommen dürfte. Impfwillige sollen sich unter www.impfzentren.bayern für eine Corona-Impfung registrieren und erhalten dann einen Impftermin. Falls der ursprünglich angelegte Account noch besteht, kann dieser genutzt werden. Personen ohne Internetzugang können sich telefonisch unter 089 244188110 anmelden. Zusätzlich wird es in den nächsten Wochen auch wieder Sonderimpfaktionen in den Städten und Gemeinden im Landkreis geben. Das Landratsamt wird in den nächsten Tagen darüber informieren.

Seit 09. November 2021, gelten bayernweit die Maßnahmen der roten Ampelphase. Das Landratsamt hat unter www.landkreis-wug.de/regelungen-corona-pandemie-ampelphase-rot/ alle wichtigen Regelungen zusammengefasst. Zusätzlich steht Ihnen das Bürgertelefon unter 09141 902-500 (Montag bis Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, Freitag: 08.00-12.00 Uhr) bei Fragen zur Verfügung. Unternehmen, Geschäfte, Gastronomie- oder Beherbergungsbetriebe können sich zudem an die Unternehmens-Hotline unter 09141 902-520 (Montag bis Donnerstag: 9.00-15.00 Uhr und Freitag: 9.00-12.00 Uhr) wenden.

Regelungen zum Quarantäne- und Kontaktpersonenmanagement in Bayern

 Das Gesundheitsamt informiert zudem darüber, dass sich die Regelungen zum Quarantäne- und Kontaktpersonenmanagement in Bayern geändert haben. Freitestungen sind demnach seit Anfang November nicht mehr nach fünf Tagen möglich, sondern nach sieben Tagen. Personen, die positiv getestet wurden und ungeimpft sind, müssen allerdings weiterhin 14 Tage in Quarantäne ohne Möglichkeit zur Freitestung.

Geimpfte Personen, die positiv getestet wurden, erhalten die Möglichkeit nach sieben Tagen einen PCR- oder Antigen-Schnelltest zu machen und können bei einem negativen Testergebnis die Quarantäne frühzeitig beenden.

Kontaktpersonen, die ungeimpft sind, müssen derzeit zehn Tage in Quarantäne und können nach sieben Tagen durch einen negativen Antigen-Schnelltest die Quarantäne wieder beenden. Um einen kostenlosen Test zur Beendigung der Quarantäne zu erhalten, muss die Quarantänemitteilung vorgelegt werden. Diese erhalten Betroffene per Post.

Geimpfte Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne. Sollten bei diesen Personen innerhalb von sieben Tagen Corona-typische Symptome auftreten, muss ein PCR-Test gemacht werden und der Impfnachweis muss dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.

Aufgrund der neuen Regelungen wird auch die Kontaktnachverfolgung bayernweit geändert. Ab sofort müssen positiv Getestete ihre Kontaktpersonen selbst informieren. Als enge Kontaktperson gelten ungeimpfte Personen, Personen mit Kontakt ohne adäquaten Schutz (ohne Maske, kein Abstand) oder Personen nach Aufenthalt in einem schlecht gelüfteten Raum für mehr als zehn Minuten. Der Kontakt muss dabei 48 Stunden vor Symptombeginn bzw. positiven Test erfolgt sein. Ermittelt werden nur die Hausstandsmitglieder sowie vulnerable Gruppen. Damit sind insbesondere Kontakte in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Gemeinschaftsunterkünfte gemeint.

Alle anderen Kontaktpersonen sollen sich direkt an das Gesundheitsamt wenden. Dies soll vorrangig über das Kontaktformular erfolgen, das auf der Homepage unter www.landkreis-wug.de/kontaktnachverfolgung/ zu finden ist. Die Kontaktpersonen werden dann zeitnah vom Gesundheitsamt kontaktiert. Personen ohne Internetzugang können sich natürlich weiterhin telefonisch unter 09141 902-401 melden.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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