DIE RECHTE DER BEHINDERTEN

Treuchtlingen – Die Stadt Treuchtlingen lädt am Samstag, den 6. April um 14.00 Uhr zu einem Info-Nachmittag zum Thema „Schwerbehinderung – Antrag und Rechte“ in das Kulturzentrum Forsthaus ein.

Menschen mit Behinderung haben je nach Grad ihrer Behinderung und Krankheit, Ansprüche auf verschiedene Hilfen und Nachteilsausgleiche. Voraussetzung dafür ist immer die Antragstellung beim Versorgungsamt.

Referent Rudolf Hermann weiß aus seiner beruflichen Erfahrung als ehemaliger Schwerbehinderten Vertrauensmann der DB – AG, dass viele Betroffene mit dem Schwerbehindertenrecht häufig überfordert sind, nehmen aufgrund fehlender oder veralteter und falschen Informationen ihre Rechte nicht wahr. In seinem Vortrag erläutert er die Grundlagen, gibt Hilfestellungen zum Antragsverfahren: Gleichstellung, Pauschbeträge, Nachteilsausgleiche, Parkausweis (Änderung Brombachsee) und anderen Rechten.

Weitere Themen sind Merkzeichen und besondere Eintragungen im Ausweis, Begleitpersonen von Behinderten – Behindertentoiletten – Öffentliche Verkehrsmittel – Autokauf für Behinderte – Altersrente für Behinderte usw.
Anschließend ist noch für eine individuelle Fragerunde Zeit.

Zum Thema Behinderten Parkplätze und Parkausweis für die richtige Nutzung klärt die Polizei Treuchtlingen auf.

Eintritt frei.

Anmeldung zum Vortrag im Standesamt der Stadt Treuchtlingen, Tel.: 09142 9600-13.

Quelle: Stadt Treuchtlingen – Marina Stoll

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